Empfohlene rechtliche Vorgehensweise bei Autogrammbetrug

(in Absprache mit Herrn Hofmann von der Kriminalpolizei Kaufbeuren) -->Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Generell ist zwischen dem zivilrechtlichen und dem strafrechtlichen Weg zu unterscheiden

Der zivilrechtliche Weg verfolgt das Ziel, eine Rückerstattung des Kaufbetrages zu erwirken. Hierbei versucht der Kläger meist den Rückzug vom Kaufvertrag zu bewirken, da ein gravierender Mangel vorliegt. (Beispiel Angebotsbeschreibung lautet auf : „Original Autogramm von xy" aber es stellt sich heraus das es sich nicht um eine authentische Unterschrift handelt). In diesem Falle kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten und die Rückerstattung des Kaufbetrages verlangen.

Der Ausschluss der Garantie z.B.: "Dies ist eine Privatauktion, deshalb keine Gewährleistung und kein Rückgaberecht" ist bei einem Sachmangel nichtig. Weitere Informationen finden Sie hier :

http://www.internetrecht-rostock.de/gewaehrleistung.htm

Wir empfehlen Ihnen sich mit Ihrem Rechtsanwalt in Verbindung zu setzten.

à http://www.anwalt24.de/suche

Der strafrechtliche Weg

Wer gefälschte Autogramme verkauft macht sich laut §263 strafbar

Strafgesetzbuch

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Besonderer Teil (§§ 80 - 358)

22. Abschnitt - Betrug und Untreue (§§ 263 - 266b)

§ 263
Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1.

gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,

2.

einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,

3.

eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,

4.

seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder

5.

einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.

(4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).

(7) Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. § 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.

Um möglichst erfolgsversprechend zu handeln und den Betrug und dessen Ausmaße umfangreich darzustellen empfehlen wir Ihnen, sich mit weiteren Betroffenen zusammenzuschließen und gleichzeitig und gemeinsam Strafanzeige an der örtlichen Polizeidienststelle des Täters aufzugeben.

http://www.polizei.de/

Für die Polizei sind folgende Informationen nötig

1) Ihre Personalien

Name ............................................................................................................................

Vorname ............................................................................................................................

Geburtstag ........................................ Geb.-ort .......................................................

Wohnort (PLZ/Ort) .................................................................................................................

Straße/Hausnummer .................................................................................................................

Erreichbarkeit (Telefon/E-Mail) ..................................................................................

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2) Kauf / Erwerb der "Autogrammkarte"

• Kaufzeitpunkt ....................................................................................................

• Kaufpreis .....................................................................................................

• Künstler/Gruppe .....................................................................................................

• Überweisung des Rechnungsbetrages an (Empfänger/Bankverbindung)

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3) Haben Sie über den Verkäufer noch weitere Autogrammkarten erworben?

• wenn ja, welche .....................................................................................................

• über welchen Weg (EBAY oder Direktversand) .......................................................

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4) Lieferung der Ware

• Ware erhalten [ ] ja [ ] nein

• bestanden / bestehen Zweifel an der Echtheit der Autogrammkarte

[ ] ja [ ] nein

• wenn ja, haben Sie mit dem Verkäufer dahingehend Kontakt aufgenommen?

• wenn ja; [ ] telefonisch [ ] postalisch [ ] per E-Mail

• mit welcher Person/Ansprechpartner (Name, Anschrift, E-Mail-Kopf)

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• dabei getroffene Vereinbarungen

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5) sonstiges

• sind Sie noch in Besitz der erworbenen "Autogrammkarte"?

[ ] ja [ ] nein

• wenn ja, wären Sie bereit diese den Ermittlungsbehörden im anhängigen Strafverfahren zur Verfügung zu stellen?

[ ] ja [ ] nein

• wenn nein, können Sie uns Auskunft über den Verbleib geben (mit Namen und Adresse des Empfängers)?

[ ] ja [ ] nein

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Ort; Datum Unterschrift/Name

Weiter ist es wichtig, dass es bei den Geschädigten einen gemeinsamen Schriftführer gibt, der die Ausmaße des Betruges kurz zusammenfasst und speziell darauf hinweist, dass zur Beweissicherung durch die Polizei eine Beschlagnahmung von Computer, Stiften, Bildmaterial usw. von Vorteil ist.

Wir helfen Ihnen gerne weiter und bitte Sie uns Ihre Anfrage mit dem Verkäufername im Betreff Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu senden.

Wir werden die Namen der Geschädigten sammeln und bei mehreren Betroffenen eines Anbieters den entsprechenden Kontakt untereinander herstellen.

Nur wenn Sie handeln, wird der Betrug unterbunden werden !

Veröffentlicht in Forgery Guidelines