26 November 2014

Vom Autographensammeln

Posted in Autographensammler Philosophie

Versuch einer Darstellung seines Wesens und seiner Geschichte im deutschen Sprachgebiet.

Günther Mecklenburg (1898-1984) schrieb das erste moderne Handbuch der Branche: Vom Autographensammeln. Das Buch erschien 1963 im Verlag Stargardt, es ist seit langem vergriffen und nur noch antiquarisch erhältlich.

Hier haben Sie die Möglichkeit es zu lesen.

Der Sinn des Autographensammelns im Wandel der Zeiten

Am Anfang des Autographensammelns stand die Ehrfurcht - der Wunsch, die Schriftzüge eines verehrungswürdigen Menschen als körperliche Erinnerung an ihn zu bewahren. Ist das Autograph doch die einzige Reliquie von unbestrittener Echtheit, in der sich Geist und Wesen eines Dahingeschiedenen über Jahrhunderte hinweg offenbaren! 

Dem Gefühl der Ehrfurcht gesellten sich schon in der Frühzeit des Sammelns Erkenntnis und Wertung des geistigen Inhalts eines Autographs. Wir finden eine Verbindung dieser Gedanken in den Worten eines der frühesten Sammler, des Ludwig Camerarius (1573-1651), ausgedrückt, die er 1646 seiner Ausgabe der Briefe Hubert Languets an Joachim I. und II. Camerarius* voranstellte:

„Unter anderen literarischen Freuden habe ich in vielen Bänden eine ungeheure Zahl von Briefen berühmter und gelehrter Männer, Theologen wie Politiker aller Völker des vorigen Jahrhunderts, von ihrer eigenen Hand geschrieben, gesammelt ... Ich gestehe, daß ich im Lesen und Betrachten der Briefe ehrwürdiger und guter, durch Redlichkeit und Reinheit der Sitten ausgezeichneter Männer der Vergangenheit das höchste Vergnügen empfinde.“ (Übersetzung aus dem Lateinischen).

(* Epistolae Huberti Langueti ad Joachim Camerarium Patrem et Filium, Groningen 1646 und Leipzig 1685. )

Diese idealistische Auffassung Stifterscher Observanz machte bald einer nüchternen, auch das Feindliche, Böse und Kranke einschließenden Betrachtungsweise Platz, die sich während des 18ten Jahrhunderts in überwiegend archivalischem Sinne äußerte. Erst die Wertherzeit stellte das Gefühl wieder an die Spitze der Empfindungen, die den Sammler beseelten. Wir besitzen ein Zeugnis davon in dem jetzt in der Sammlung Herbert Adam befindlichen Briefe des Dichters Friedridi Karl Freiherrn von der Lühe (1751-1801), den er am 3. April 1773 aus Helmstedt an die Karschin schrieb:

„... ich habe längst an einer seltsamen Sammlung gearbeitet; ich habe nemlich von unsern grösten Genien in Deutschland von jedem ein einzelnes Gedicht oder prosaisches Stück von seiner eigenen Hand geschrieben erhalten, diese unschätzbare Reliquien lege ich in eine ... silberne Maschiene, und ich weiß mir mit diesem Schatze weit mehr, als mancher Fürst mit seinem Kabinett von Seltenheiten. Wolten Sie nicht die unverdiente Gewogenheit gegen mich hegen, mich mit einer Abschrift von Ihrer eigenen Hand von einem Ihrer gedruckten Lieder zu beschencken? Gewiß ich würde stolz auf dieses Geschenk in meine Sammlung seyn; und nichts würde meiner Dankbarkeit gleichen, wenn Sie den erhabnen Ramler bewegen könten, mich mit dem Manuskript einer von seinen schon gedruckten Oden zu beseeligen.“

Unter dem Einfluß Lavaters, dessen „Physiognomische Fragmente“ 1775 erschienen, trat neben den körperlichen Merkmalen des Menschen auch seine Handschrift als Gegenstand des Charakterstudiums in das Bewußtsein der Gebildeten. Eines der frühesten Exzerpte Jean Pauls stammt aus der „Auserlesenen Bibliothek“ von 1778. Es heißt dort:

„Kein Unedler kann schreiben, wie ein Edler; der Heuchler, der flache Sentimentalist usw., wenn sie sich auch in allem verstellen können, hier werden sie entlarvt. Wer, der Goethes Handschrift sah, bückt sich nicht oft vor dem tötenden und belebenden Quellgeist, der daraus dem Leser entgegenwallt!“

(Vgl. Eduard Berend, „Jean Paul als Autographenliebhaber“ in „Der Autographensammler“, Neue Folge, 1. Jahrgang Nr. 2.)

Zweifellos hat die Beschäftigung mit diesem Problem das Autographensammeln gefördert, wenn nicht sogar diesem als einer allgemeinen Liebhaberei den entscheidenden Anstoß gegeben. 

Auch Goethe bejahte den Zusammenhang zwischen Handschrift und Charakter.

„Daß die Handschrift des Menschen Bezug auf dessen Sinnesweise und Charakter habe, und daß man daran wenigstens eine Ahndung von seiner Art zu seyn und zu handlen empfinden könne, ist wohl kein Zweifel, sowie man ja nicht allein Gestalt und Züge, sondern auch Mienen, Ton, ja Bewegung des Körpers als bedeutend, mit der ganzen Individualität übereinstimmend anerkennen muß. Jedoch möchte wohl auch hiebey mehr das Gefühl als ein klares Bewußtseyn statt finden; man dürfte sich wohl darüber im Einzelnen aussprechen, dieß aber in einem gewissen methodischen Zusammenhang zu thun, möchte kaum jemand gelingen. 

Indessen da ich selbst eine ansehenliche Sammlung Handschriften besitze, auch hierüber nachzudenken und mir selbst Rechenschaft zu geben oftmals Gelegenheit genommen; so scheint mir, daß ein jeder, der seine Gedanken auf diese Seite wendet, wo nicht zu fremder, doch eigener Belehrung und Befriedigung einige Schritte thun könne, die ihm eine Aussicht auf einen einzuschlagenden Weg eröffnen.“

(An Preusker, 3. April :1820).

In erster Linie aber betrachtete er, dem die „sinnliche Anschauung“ Alles bedeutete, das Autograph, selbst ein so unbedeutendes wie ein Briefcouvert, als „sinnliches Zeugnis“ vom Dasein eines großen Menschen und in besonderen Fällen – wie bei einer Handschrift Kants als „Heiligtum“. Unter diesem Wort trifft sich Goethe wieder mit den ersten Sammlern, ebenso, wenn er seine Liebhaberei als „fromm“ bezeichnet, „denn fromm ist doch wohl alles, was das Andenken würdiger Menschen zu erhalten und zu erneuern strebt“ (20. Juni 1806 an Blumenbach). – Fromm, allerdings mit schlimmen Folgen, war schließlich auch das Zerschneiden der Manuskripte des „Wilhelm Tell“, des „Don Carlos“, der „Phädra“ und der „Maltheser“ durch Schillers Hinterbliebene, die auf diese Weise den Wünschen der zahlreichen Verehrer des Dichters zu genügen suchten. Die Zeitgenossen haben sich über diesen Vandalismus ebensowenig empört wie darüber, daß sich Goethe durch Vermittlung des weimarischen Ministers Christian Gottlob von Voigt historisch interessante Unterschriften für seineSammlung aus den Akten des Herzoglichen Archivs herausschneiden ließ.

Auf den Begriff des „sinnlichen Zeugnisses“ zieht sich das Autograph unter dem Einfluß der historisierenden bürgerlichen Kultur während fast des ganzen 19ten Jahrhunderts zurück. Wie wenig Inhalt und Beziehung eines Autographs dem Sammler im Allgemeinen zu sagen hatten, zeigt ein Blick auf die Kataloge der frühen Zeit. Das Wesentliche, Wertbestimmende ist die Person des Schreibers; nur das Äußere des Autographs wird kurz beschrieben, das Datum selten, der Inhalt häufig gar nicht erwähnt. In dem Versteigerungskatalog der Firma S. Bermann Witwe & Sohn, Wien 1853, werden überhaupt nur Kurzbiographien gegeben, und die Beantwortung der Frage, welcher Art denn das Autograph sei, wird den anwesenden Auktionsteilnehmern überlassen. Der autographensammelnde preußischeGeneral und Staatsmann Joseph von Radowitz bemaß in einem 1842 anonym erschienenen Aufsatz „Die Autographen-Sammlungen“ (in: Deutsche Vierteljahrs Schrift No. 17, Cotta, 1842) den Wert eines Autographs nach drei Gesichtspunkten: 1) nach der historischen Bedeutung des Schreibers, 2) nach der Seltenheit und 3) nach der Beschaffenheit des Autographs. Allerdings kann nach seiner Ansicht auch der Inhalt „einige billige Berücksichtigung“ finden und einen gewissen Einfluß auf die Schätzung des Autographums“ ausüben, – „noch mehr aber das Maß des Eigenhändigen selbst“. Dieser Grundsatz wurde von Johannes Günther und Otto August Schulz in ihr „Handbuch für Autographensammler“, 1856, übernommen. Ein weißer Rabe in dieser Beziehung war der als Gründer des „Bibliographischen Instituts“ bekanntgewordene Verlagsbuchhändler Joseph Meyer. In einern Brief vorn 13·September 1830 bittet er Carl Künzel um Dubletten, „welche jedoch charakteristischen Inhalts sein müßten – denn nur solche Autographen sammle ich!“ (Sammlung Herbert Adam).

Auch die naive Art zu sammeln hat ihre Reize. Sie setzt die Fähigkeit voraus, aus dem unscheinbaren „Blatt, wo Seine Hand geruht“, die handelnden Personen mit ihren charakteristischen Eigenschaften, in dem Kostüm ihres Standes oder Berufes, – die Zeit und Umgebung, in denen das Autograph entstand, zum Leben zu erwecken. Solche Geisterbeschwörung erleichterte der um die Mitte des 19ten Jahrhunderts beinahe obligatorische, heute leider fast verschwundene Brauch, den Autographen Porträts beizulegen.

Vielfach gewinnt man allerdings aus den Katalogen dieser Zeit den Eindruck, daß das Sammeln auf Vollständigkeit einer Gruppe, also die Bildung „kompletter Sätze“ im Sinne der Philatelie, und die Frage der Eignung des Autographs für Album oder Rahmen über Gebühr im Vordergrund gestanden haben. Auch der äußere Glanz einer Persönlichkeit, „the pomp of power“, machte deren Autographen begehrenswert; Fürsten und Feldherren rangierten in den Katalogen an erster Stelle, und das Schlachtfeld bewegte den Sammler weit mehr als Studierstube und Laboratorium. 

Erst gegen Ende des 19ten Jahrhunderts bahnt sich die Entwicklung zu dem Zustand an, in dem sich das Autographensammeln heute befindet. Der Inhalt des Autographs gewinnt, auch im materiellen Sinne, entscheidende Bedeutung für seinen Wert, soweit nicht die Seltenheit ein Abwägen von vornherein ausschließt.

Hatte man auch früher das Autograph als Niederschlag des Denkens, Fühlens und Handelns eines Menschen, als Illustrierung seines Schicksals betrachtet, so führte in neuester Zeit die durch Ludwig Klages zur Wissenschaft erhobene Graphologie den Nachweis, daß dieser Niederschlag als Äußerung einer Individualität, als Materialisierung eines geistigen oder seelischen Vorgangs deutbare, ja meßbare Grundlagen für die Beurteilung eines Charakters bieten könne, wenn es auch nicht möglich sei, das „schöpferische Vermögen eines Schrifturhebers ausdruckstheoretisch zu erkennen“ (Klages, Zur Handschrift Beethovens). Zu der sentimentalen und historischen Betrachtungsweise tritt die psychologische Analyse, wie sie Robert Ammann in seinem Werk „Die Handschrift der Künstler“ überzeugend durchgeführt hat.

Das in dieser Beziehung aufschlußreichste Studienobjekt bietet das Werkstatt-Manuskript, in dem die Ausstrahlung des Genius am reinsten Gestalt gewinnt, weil der Autor auf kein fremdes Auge Rücksicht nimmt. Als einziger Zeuge eines Schöpfungsvorganges stellt das Manuskript, auch wenn es nur aus einem Skizzenblatt besteht, nach Ansicht Stefan Zweigs den höchsten Grad des für den Autographensammler Erreichbaren dar:

„Ein Skizzenheft von Beethoven, im ersten Augenblick erscheint es wie ein wüstes Chaos, das auch im geistigen Kosmos immer vor der Schöpfung dunkel waltet: aber plötzlich erkennt man mitten im wüsten Durcheinander ein paar Takte, eine Urmelodie, den Anfang eines unsterblichen Andante oder Allegro, das hier zitternd, gleichsam noch taumelnd aus dem Urgrund des Unbewußten in unsere Welt der Worte und Zeichen niedersteigt, und ähnlich kämpfen wieder in einer Urschrift Goethes dichterische Worte, die miteinander ringen, sich wegstoßen, um ihre wahre Form kämpfen, es wird ein wirres disharmonisches Durcheinandergreifen stockender Buchstaben -und plötzlich ein Strich, der allesverwirft, und strahlend wieeinBlitz darüberdaseinzige, das richtige, das endlich gefundene, das selig auflösende Wort.“

Die Bedeutung des Autographensarnrnelns hat sich im Laufe der Zeit gewandelt; das ursprüngliche Gefühl der Ehrfurcht sei auch heute und in der Zukunft oberstes Gebot für den Sammler, dem das Glück zuteil wird, das Blatt, auf dem die Hand eines Großen geruht hat, berühren, ja sein eigen nennen zu dürfen. Nur der verdient, ein Autographensammler genannt zu werden, der die Einfalt des Camerarius, die Frommheit Goethes und die Auslegungskraft Stefan Zweigs in sich zu vereinigen sucht! 


„Autograph“ oder „Autogramm“

Die heute gebräuchliche Wortform „das Autograph“ mit dem regelwidrigen Plural „die Autographen“ ist das nicht ganz befriedigende Ergebnis verschiedener Kreuzungen.
Die aus den griechischen Wörtern „αύτός“ (selbst) und „γραφεϊν“ (schreiben) gebildete Bezeichnung „δ αΰτόγραφος“ für einen selbstgeschriebenen Brief, also etwas Passives, findet sich schon bei Plutarch. Die Römer übernahmen das Wort, ebenfalls im passiven Sinne, aber als Neutrum: „autographum“, sie verwandten es auch adjektivisch („epistolae autographae“). In einer Dissertation von J. F. Cuhling, De Autographis Veterum, Wittenberg 1723, heißt es: „Placuit autem nobis titulo adscribere Αύτόγραφου, verbum celebratum magis a criticis, et Suetonii (Aug. LXXI et LXXXVII) auctoritate commendatum ... Plutarchus (T. II adv. Coloten.) αύτόγραφου έλεγκου, vocabulo per adiectionem sumto, dixit ...“

Für das im Zeitalter des Humanismus aus dem lateinischen „Autographum“ zurückgebildete „αύτόγραφου“ gibt es im klassischen Griechisch ebensowenig einen Beleg wie für eine aktivische Verwendung des „αύτόγραφορ“, im Sinne des Schreibers eines Briefes. Der ausschließlich passivische Gebrauch der Worte „αύτόγραφος“ und „autographum“ im Altertum spricht allein schon gegen die in Anlehnung an das gänzlich ungriechische „Telegramm“ eingeführte Wortform „Autogramm“, der noch dazu – dies nur bedingt berechtigt – das Odium der von einer Tagesgröße signierten Porträt- oder Speisekarte anhängt.

Gegen die Verwendung der an sich vertretbaren Übersetzungen „Selbstschrift“ oder „Urschrift“ spricht, daß sie weder schön, noch international verständlich sind. Die ausländischen Bezeichnungen sind „l’autographe“, „the autograph“, „il autografo“ usw.
Finden wir uns also mit den Wortformen „das Autograph“, „die Autographen“ ab, die durch den Gebrauch erlauchter Geister legitimiert sind. Auch Goethe sammelte nach Aussage seiner Briefe und Tagebücher „Autographen“. Häufiger verwandte er allerdings die klassische Bezeichnung „Autographa“ (Dativ „Autographis“). Für den Gebrauch der Singularform durch ihn ließ sich kein Beleg finden.

Nach Brockhaus bedeutet das Wort Autograph auch einen vom Verfasser selbst besorgten Druck. Die „Autographa Lutherana“ mancher Bibliotheken sind also Originaldrucke von Luthers Schriften, nicht etwa Aufzeichnungen von seiner Hand. (Vgl. auch Hermann v. d. Hardt, „Autographa Lutheri aliorumque celebrium virorum“, Braunschweig 1690/93). Die „Autographa Lutheri et coaevorum“, die Johann Jakob Griesbach 1781 durch Goethes Vermittlung aus der Weimarer herzoglichen Bibliothek erhielt, werden Dubletten von Drucken und keine Handschriften gewesen sein. 


Der Autographenhandel 

Ein regulärer Autographenhandel ist in Deutschland in den dreißiger Jahren des 19ten Jahrhunderts als Nebenzweig des Buchhandels entstanden. Der erste selbständige Autographenkatalog im deutschen Sprachgebiet erschien 1838 in Wien aus Anlaß der Versteigerung der Sammlung des Wiener Schriftstellers und Antiquars Franz Gräffer durch die Kunsthandlung Artaria & Co. Bei der zwei Jahre zuvor von Breitkopf & Härtel in Leipzig veranstalteten „Großen Musikalien-Auction“ spielten die etwa 1500 Autographen unter insgesamt 12166 Nummern eine Nebenrolle, obwohl sich darunter Originalhandschriften von Bach, Beethoven, Händel, Lasso und Palestrina befanden.

Einen weiteren Nachweis für einen schon bestehenden Autographenhandel finden wir in der „Antiquarischen Bibliographie“, einer Katalogfolge der 1839 gegründeten Leipziger Buchhandlung Schulz & Thomas, in der von 1840 an zum ersten Male in Deutschland – 18 Jahre später als in Frankreich – in gedruckten Verzeichnissen außer Büchern auch Autographen mit Preisen angeboten wurden.

Otto August Schulz (1803-1860) trennte sich schon 1841 von seinem Teilhaber Albert Theodor Thomas und machte sich unter eigenem Namen selbständig. Als Bearbeiter des Heinsius‘schen Bücherlexikons, Redakteur des neubegründeten Buchhändler-Börsenblattes und erster Herausgeber des Adreßbuchs für den deutschen Buchhandel hat er sich um diesen verdient gemacht. Uns interessiert er als erster deutscher Autographenhändler und als Mitherausgeber des „Handbuchs für Autographensammler“ von 1856. Sein Sohn Hermann setzte die Tradition mit einer Reihe sorgfältig bearbeiteter Kataloge unter dem väterlichen Namen fort. In den Jahren 1910 und 1913 wurde das Schulzsche Lager durch Karl Ernst Henrici versteigert.

Die erste Gräffer-Auktion, der bis 1841 drei weitere folgten, und die „Antiquarische Bibliographie“ von 1840 waren erst Einzelerscheinungen auf dem Gebiet des deutschen Autographenhandels. Noch 1842 stellte Radowitz befriedigt fest, es sei in Deutschland nicht wie in Frankreich dahin gekommen, „daß die Handschriften ein eigentlicher kurrenter Handelsartikel geworden sind“ und – im Zusammenhang mit Pariser Auktionsergebnissen –: „Im Ganzen wird jedoch von den meisten Sammlern in Deutschland zu fest an dem alten Grundsatze gehalten, daß Autographen nicht durch Kauf zu erwerben seyen, als daß dieselben je zu einem eigentlichen Handelsartikel werden und hierdurch sich auf hohe Preise fixiren sollten.“ Die Entwicklung warf den „alten Grundsatz“ über den Haufen; der Antiquariatsbuchhandel bemächtigte sich des neuen Vertriebsobjektes, und noch in den vierziger Jahren erschienen zahlreiche Lager- und Auktionskataloge.

Die bedeutendsten Autographenhändler dieser Zeit waren neben Otto August Schulz

Anton Baer (geb. 1815) in Frankfurt a. M., seit 1869 in Paris, der 1846 anonym ein großes Faksimilewerk „Sammlung historisch berühmter Autographen“ herausgab und 1847 die Dorowsche Sammlung versteigerte;

Albert Cohn (1827-1905), der gelehrte, auch als Shakespeareforscher bekanntgewordene Berliner Antiquar, der seit 1874, nach seinem Ausscheiden aus der Firma Asher & Co., unter eigenem Namen eine Reihe inhaltlich und redaktionell gleich wertvoller Kataloge herausgab und am 27. Februar 1890 die Sammlung des Literarhistorikers Wendelin Freiherrn v. Maltzahn (1815-1890) mit ihren Schätzen an Autographen deutscher Dichter versteigerte;

Heinrich Lempertz sen. (1816-1898) in Firma J. M. Heberle, Köln, der von 1847 an Autographenkataloge veröffentlichte, und dessen bedeutende Privatsammlung in den Jahren 1900 bis 1908 (1908: „Goethe im Mittelpunkte seiner Zeit“) versteigert wurde;

Eugen Mecklenburg d. Ä. (1819-1873), der unter der Firma „Artistische Anstalt“, Berlin, in seinen seit 1855 erschienenen Katalogen Autographen aus den Beständen des in demselben Jahre gegründeten Antiquariats von Richard Zeune (1817-1875) anzeigte; er ist der Großvater des jetzigen Inhabers der Firma J. A. Stargardt, des Verfassers dieses Buches;

Joseph A. Stargardt (1822-1885) in Berlin, der seit 1848 mit Autographen handelte und seit 1852 Autographenkataloge herausgab, seit 1859 auch Autographen versteigerte, und

Theodor Oswald Weigel (1812-1881) in Leipzig, der Sohn und Nachfolger von Goethes Kunstlieferanten Johann August Gottlob Weigel, der 1843 erstmalig, von 1846 bis 1855 alljährlich, später wieder in größeren Zeitabständen Autographen versteigerte; er ist auch der Verfasser des 1849 unter dem Titel „Album von Autographen zur 200jährigen Gedächtnißfeier des westphäl. Friedensschlußes am 24. Oktober 1848“ erschienenen Faksimilewerkes, das auf seiner Autographensammlung zur Geschichte des 30jährigen Krieges beruht.

Zu den genannten Firmen, von denen als Autographenhandlung nur noch J. A. Stargardt (seit 1885 im Besitz der Familie Mecklenburg) besteht, traten im Laufe der folgenden Zeit als Spezialisten für Autographen: Richard Bertling in Dresden (erloschen), Friedrich Cohen in Bonn (jetzt H. Bouvier & Co.; versteigerte 1900/01 die große universelle Sammlung Alexander Posonyi), Gilhofer & Ranschburg in Wien, Leo Liepmannssohn in Berlin (seit 1903 im Besitz von Otto Haas, unter diesem Namen jetzt in London) und List & Francke in Leipzig (erloschen), – im 20sten Jahrhundert Rudolf Geering (später Henning Opperrnann, jetzt „Haus der Bücher“ unter Leitung von Adolf Seebaß und Verena Tammann in Basel), V. A. Heck in Wien, Karl Ernst Henrici in Berlin (erloschen), Heinrich Hinterberger in Wien und Hellmut Meyer & Ernst in Berlin. Das Gebiet des „kleinen“ Autographs pflegten Oskar Rauthe und David Salomon, beide in Berlin und erloschen; in neuerer Zeit ist Felix Dörffel in Darmstadt auf diesem Gebiet tätig. Der Autographenhandel ist, so wie er entstanden ist, stets ein Nebenzweig des Buchantiquariats geblieben. Wertvolle Lager-und Auktionskataloge zeugen von der Betätigung der Antiquare auf diesem Gebiet. Es seien hier nur die Firmen Joseph Baer & Co. in Frankfurt a. M. (erloschen), Martin Breslauer in Berlin, jetzt in London, Julius Halle in München (erloschen), Karl W. Hiersernann in Leipzig (jetzt als Verlag in Stuttgart), Emil Hirsch in München (erloschen), M. Lengfeldsche Buchhandlung in Köln, Christian M. Nebehay in Wien, Max Perl in Berlin (erloschen) und Ignaz Schwarz in Wien (erloschen) genannt.

Eine führende Rolle im Autographenhandel spielte um die Jahrhundertwende die berühmte Leipziger Kunsthandlung C. G. Boerner, jetzt in Düsseldorf, die unter der Regie von Gustav Nebehay eine Reihe hervorragend redigierter und ausgestatteter Autographenkataloge herausgab und bedeutende Auktionen veranstaltete. Am bekanntesten geworden ist die zweiteilige Versteigerung der Sammlung Dr. Carl Geibel, Leipzig, im Jahre 1911 durch den in ihr enthaltenen berühmten Brief Luthers vom 28. April 1521 an Kaiser Karl V., den Pierpont Morgan für 102 000 Mark erwarb, um ihn dem deutschen Kaiser zu schenken.

In neuester Zeit, wo reine Autographenversteigerungen – aufs Ganze gesehen – im deutschen Sprachgebiet selten geworden sind, bilden die Autographen einen integrierenden Teil fast jeder größeren Bücherversteigerung. Doch treten auch in solchem Rahmen immer wieder Objekte von sensationeller Bedeutung ans Tageslicht. Es sei hier aus den letzten Jahren nur an die Erste Londoner Symphonie Haydns (Rosen 1951.) erinnert, an die Reichstadt-Papiere aus dem Besitz der Kaiserin Marie Louise (Karl & Faber 1958/59), die Novalis-Manuskripte (Hauswedell 1960), die Salman Schocken in der 1930 durch Hellrnut Meyer & Ernst und J. A. Stargardt durchgeführten Auktion des Novalis-Nachlasses erworben hatte, und an die Rilke-Handschriften aus dem Besitz des Insel-Verlegers Anton Kippenberg (Hauswedell 1962).

Reine Autographenversteigerungen veranstaltet seit 1950 wieder regelmäßig die 1830 in Berlin gegründete Firma J. A. Stargardt, die sich seit 1925 im Besitz von Günther Mecklenburg befindet und seit 1952 in Marburg ansässig ist; sie gibt unter dem Titel „Der Autographensamrnler“ eine Folge von Lagerkatalogen heraus, die von Aufsätzen über Autographenthemen eingeleitet werden.

Im Ausland, das hier nur gestreift werden kann, setzte die Kommerzialisierung des Autographensammelns weit früher ein als im deutschen Sprachgebiet. Nachdem in Frankreich schon 1803 und dann mehrfach seit 1818 Versteigerungen von Bibliotheken stattgefunden hatten, in denen auch, mehr oder weniger summarisch, Autographen angezeigt waren, erschien 1822 erstmalig ein selbständiger Autographen-Versteigerungskatalog, der von dem Buchhändler Villenave, dem Begründer des französischen Autographenhandels, aus eigenen Beständen zusammengestellt war. Der im gleichen Jahre gedruckte erste Verkaufskatalog enthielt die Sammlung des Dichters Guilbert de Pixérécourt und rechnete offensichtlich schon ebenso auf zahlreiche Interessenten wie das großangelegte Faksimilewerk „Isographie des hommes célèbres“ von Th. Delarue (1. Auflage 1828/30, 2. Auflage 1843, Supplément 1877)und das „Manuel de l‘amateur d’autographes“ von P.-Jul. Fontaine von 1836, das älteste Handbuch für Autographensammler. An der Spitze des in Paris konzentrierten französischen Autographenhandels steht noch heute die 1830 gegründete Firma Charavay, der die prachtvollen Auktionskataloge der Sammlungen Fillon (1877/83) und Bovet (1884/85) zu verdanken sind.

In der französischen Schweiz haben im letzten Jahrzehnt die Autographenversteigerungen des Genfer Antiquariats Nicolas Rauch SA berechtigtes Aufsehen erregt.
Die erste englische Autographenversteigerung fand am 30. Mai 1825 in London bei Sotheby statt. Die Kataloge der Bücherauktionen dieser Firma enthalten auch heute noch vielfach Autographen. Das Londoner Antiquariat Maggs Brothers versendet Lagerkataloge. Auf Autographen spezialisiert ist die Firma Winifred A. Myers, ebenfalls in London.

Ein Standardwerk der Autographenliteratur stellt der monumentale Katalog der Sammlung Alfred Morrison (London 1883/92) dar. Er erschien als Privatdruck in kleiner Auflage und ist mit 166 Faksimiletafeln in Heliogravüre und Hunderten von Faksimiles im Text ausgestattet. Die Sammlung wurde in den Jahren 1917/19 durch Sotheby versteigert.
Das amerikanische Gegenstück zu Sotheby ist das New Yorker Auktionshaus Parke-Bernet (früher „American Art Association“, davor „Anderson Galleries“). Die Firma Walter R. Benjamin Autographs, New York, veröffentlicht seit 1887 periodisch erscheinende Lagerkataloge unter dem Titel „The Collector“. Auch die Firmen Goodspeed‘s Book Shop Inc., Boston, International Autographs, New York, und Charles Hamilton Autographs, New York, geben Lagerkataloge heraus. Die letztgenannte Firma veranstaltete im Jahre 1963 ihre erste Versteigerung.

In Italien hat sich trotz vielversprechender Ansätze und einzelner bedeutender Auktionen (Hoepli), ähnlich wie in den skandinavischen Ländern, in Belgien und in den Niederlanden, ein eigentlicher Autographenhandel von internationaler Bedeutung nicht entwickelt; dieser ist aber häufig als Nebenzweig des bibliophilen Antiquariats zu finden.

Die zum Teil auf persönlichen Erinnerungen des Verfassers beruhenden Lebensläufe dreier hervorragender Autographenhändler mögen dies Kapitel beschließen:

Eugen Mecklenburg d. J.

Aus einer seit 1479 in Berlin und Potsdam nachweisbaren Handwerker-und Beamtenfamilie stammend, wurde Eugen Mecklenburg am 28. Juli 1859 in Berlin geboren. Sein Vater, der auf S. 81 erwähnte gleichnamige Buch-und Autographenhändler starb zu früh, als daß der damals 14jährige Sohn die Nachfolge in der Firma hätte antreten können. Ein zweiter Schlag traf die geschäftlich unerfahrene Witwe durch den allgemeinen Kurssturz von 1873, der die Scheinblüte der „Gründerjahre“ nach dem siegreichen Kriege 1870/71 beendete und auch das Vermögen der Familie fast ruinierte. Eugen Mecklenburg der Jüngere mußte die Schule mit der Erreichung des „Einjährigen“ verlassen und frühzeitig einen Broterwerb suchen. Seiner Neigung zu den Naturwissenschaften folgend, trat er als Lehrling in die auf diesem Gebiet führende Berliner

Antiquariatsbuchhandlung Friedländer & Sohn ein. Im Dezember 1880 ging er nach London, wo er bis Ende 1883 als Gehilfe in der durch den Import amerikanischer und orientalischer wissenschaftlicher Literatur weltberühmt gewordenen Firma Trübner & Co. tätig war. Es war für ihn eine harte, entbehrungsreiche Zeit, die ihn aber der englischen Lebensart so nahe brachte, daß er, wie er später einmal bekannte, bei längerem Verweilen in London nicht mehr den Rückweg in die Heimat gefunden hätte.

Von Ende 1883 bis April 1884 arbeitete Eugen Mecklenburg in Paris in dem Antiquariat von A. Ghio, das seinen Sitz in den Bogengängen des Palais Royal hatte. Dort gründete er übrigens einen Verein deutscher Buchhändler. Von Paris ging er nach Stuttgart, wo er vom Mai 1884 bis zum Mai 1885 sein letztes Gehilfenjahr bei Anheißer verbrachte.

Nach Berlin zurückgekehrt, erwarb er am 1. September 1885 die durch den Tod des Inhabers verwaiste Firma J. A. Stargardt, die ihren Sitz im ersten Stock des stattlichen Hauses Markgrafenstraße 48 am Gendarmenmarkt, einem der schönsten Plätze des alten Berlins, hatte. Oft wird der Blick des jungen Antiquars auf den gegenüberliegenden Prachtbauten, dem Französischen Dom und dem von Schinkel errichteten Königlichen Schauspielhaus geruht haben. Spätere Geschäftslokale Eugen Mecklenburgs waren die Häuser Zimmerstraße 19 im Zeitungsviertel, dann Dessauer Straße 2 unweit des Hafens, später Königin-Augusta-Straße 22, wo die Auktion der Sammlung Alexander Meyer Cohn stattfand, idyllisch am Landwehrkanal gelegen – mit dem Blick auf die für den Alten Westen so charakteristische Matthäikirche, und schließlich Lützowstraße 47, ein nüchternes Haus in belebter Geschäftsgegend. 

Wir kehren zum Beginn der geschäftlichen Selbständigkeit Eugen Mecklenburgs zurück. Im November 1888 trat sein jüngerer Bruder Wolfgang in die Firma ein; er wurde 1896 Teilhaber und wandte sich, selbst schriftstellerisch tätig und voll lebhaften Interesses für Kunst und Literatur, dem Ausbau der Verlagsabteilung zu. Die Gesellschaft wurde am 1. Dezember 1905 aufgelöst, Eugen Mecklenburg blieb alleiniger Inhaber.

Ursprünglich dem wissenschaftlichen Buchantiquariat mit Leib und Seele ergeben und auf das von seinem Vorgänger Stargardt gepflegte Gebiet der Autographen etwas geringschätzig herabsehend, erlag er doch bald ihrem Zauber. Er verkaufte schöne Stücke ungern, und auf die Freude über ein gutes Geschäft folgte noch am gleichen Tage die Trauer über ihren Verlust. Eugen Mecklenburg verwandte, auch darin seinem Vater ähnlich und im Gegensatz zu seinem Vorgänger, weit mehr Sorgfalt auf die typographische Gestaltung seiner Kataloge, als es damals üblich war. Sie gewannen bald nach der Übernahme des Geschäfts ein gefälligeres und – in den Grenzen des Zeitgeschmacks – bibliophilen Ansprüchen entgegenkommenderes Aussehen.

Das bedeutendste Ereignis seines Berufslebens war die Versteigerun g der berühmten Autographensammlung Alexander Meyer Cohn in den Jahren 1905 und 1906, von der auf Seite 65 die Rede war. Erwähnenswert – von den großen Bücherauktionen abgesehen – sind auch die Versteigerungen der Sammlungen Dr. Eduard Schebeck (1896, besonders interessant für die Geschichte des 30jährigen Krieges), Zeune-Spitta und Fritz Donebauer (beide 1908). Ferner gab Eugen Mecklenburg zahlreiche Lagerkataloge heraus, deren einer, Nr. 191 im Jahre 1893, die 1748 Briefe Goethes an Charlotte von Stein anzeigte, die drei Jahre später auf Veranlassung Bernhard Suphans für das Goethe-und Schiller-Archiv erworben wurden.

Das traurige Ende des Krieges und den Sturz der Monarchie hat Eugen Mecklenburg nie verwunden. Die Inflation mit ihren Folgen verleideten ihm die Freude an seinem Beruf, und er zog sich, auch unter dem Einfluß körperlicher Leiden, mehr und mehr vom Geschäft zurück.
Er starb am 26. April 1925. In dem Nachruf der Korporation der Berliner Buchhändler heißt es von ihm: „So vornehm und zurückhaltend der Verstorbene in seinem Geschäftsleben sich zeigte, war er auch im privaten Leben. Wenn er auch seine besondere, ausgeprägt preußische Art scharf betonte, war er im persönlichen Umgang ein liebenswürdiger Gesellschafter und pflegte in seinem schönen Heim im Kreise guter Freunde eine gern gebotene Gastlichkeit ... Der Verstorbene hatte noch das Glück, in seinem ältesten Sohn einen Nachfolger heranwachsen zu sehen, der sein begonnenes Werk fortführen konnte.“

Otto Haas

In Frankfurt a. M. am 2. Dezember 1874 geboren, erhielt Otto Haas bei Joseph Baer & Co. in seiner Vaterstadt, danach bei Brentano‘s in New York und schließlich bei Leo Liepmannssohn in Berlin, dem um die Jahrhundertwende bekanntesten Musik-Antiquar, seine buchhändlerische Ausbildung. Als sich dieser im Jahre 1903 zur Ruhe setzte, verkaufte er sein Geschäft an Otto Haas, der es unter dem Namen und im Sinne seines Vorgängers in Berlin fortsetzte und erfolgreich ausbaute.

Vier der von Otto Haas mit der für ihn charakteristischen Bedächtigkeit und Korrektheit durchgeführten Auktionen haben Weltruf erlangt; ihre Kataloge, die sich durch Sachkunde und Präzision auszeichnen, besitzen bleibenden Wert. Es sind dies die Versteigerungen der Musikautographen-Sammlungen Ignaz Moscheles (1911) und Wilhelm Heyer (1926/28), zusammen mit Karl Ernst Henrici, Otto Haas‘ ehemaligem Gehilfen), der Musikbibliothek Wolffheim (1929, zusammen mit Martin Breslauer) und der heute märchenhaft anmutenden Vereinigung von 66 Originalmanuskripten Mozarts – darunter das damals von Stefan Zweig erworbene berühmte thematische Werkverzeichnis – aus dem ehemaligen Besitz seines Offenbacher Verlegers Johann Anton André (1929/32). 

Bis zum Jahre 1928 fanden die Versteigerungen in dem alten Liepmannssohnschen Geschäftslokal, Bernburger Straße 14, gegenüber der Philharmonie statt, dessen hohe, etwas dämmerige, von Regalen dicht umstandene Räume die den Bücherfreund berauschende, heute nur noch sehr selten spürbare Atmosphäre des Antiquariats alter Art ausstrahlten. Als die steigende Besucherzahl dies nicht mehr zuließ, wurden die Auktionen im „Grünen Saal“ des nahegelegenen Meistersaales abgehalten. Es kam die Zeit der Verfolgung. Nach schweren inneren Kämpfen entschloß sich Otto Haas, auszuwandern und sich in London eine neueExistenz zugründen. Noch über ein Jahrzehnt friedlichen Schaffens war ihm in der neuen Heimat vergönnt. Trotz häufigen Krankseins und mancher Beschwerden war er bis in die letzte Zeit in voller geistiger Frische tätig. Den aus Altersgründen erfolgten Verkauf seines Geschäfts an A. RosenthaI Ltd. in Oxford überlebte er aber nicht lange. Er starb im 81. Lebensjahr am 27. April 1955, der internationalen Fachwelt als führender Spezialist auf dem Gebiete der Musikbücher und -autographen bekannt, von seinen Freunden wegen seines lauteren Wesens und seiner strengen Rechtlichkeit verehrt und geachtet.

Karl Ernst Henrici

Als Sohn eines Arztes am 1. September 1879 in Leipzig geboren, besuchte Karl Ernst Henrici die Fürstenschule zu Grimma und ging dann in den Buchhandel. Seine Lehr-und Wanderjahre verbrachte er in Leipzig (bei Liebisch), Brüssel, London, Oxford, München (bei Jacques Rosenthal) und Berlin (bei Leo Lieprnannssohn).

Hier erlernte er unter der vortrefflichen Anleitung des Firmeninhabers Otto Haas den Autographenhandel, den er bald meisterlich beherrschte.
Im Jahre 1908 machte er sich, angeregt und beraten von Eugen Mecklenburg, mit der Übernahme des Spittaschen Porträtlagers und – bald danach – der Autographenbestände von Otto August Schulz (s. o.) in Berlin selbständig und gab, zunächst in ruhiger Folge und im Schatten der großen Drei (Liepmannssohn, Stargardt, Boerner), eine Reihe gehaltvoller, vorzüglich bearbeiteter und ausgestatteter Kataloge heraus.

Die durch den Krieg hervorgerufene Absatzstockung brachte das junge Unternehmen in eine schwierige Lage, aber die schon 1918 einsetzende Flucht aus der Mark und die Vermögensumschichtung der Inflationszeit halfen ihm nicht nur wieder auf, sondern erzeugten eigentlich erst die Atmosphäre, in der sich Henrici, seiner Natur nach ganz auf Kampf und Wagnis eingestellt, wohlfühlte und seine größten Erfolge errang.

Wie mit der Wünschelrute begabt, fand er sowohl anlagebereite Finanzleute, die er als Käufer und oft zugleich als Geldgeber für seine Zwecke interessierte, wie auch Sammler oder deren Erben, die er zur Hergabe ihres Besitzes zu veranlassen wußte, soweit sie nicht von sich aus dazu bereit waren. Durch Freunde und Agenten, die er in jeder größeren Stadt gewann, verstand es Henrici, mit der Verwertung fast aller bedeutenden Sammlungen, die auf den Markt kamen, betraut zu werden. Er war, obwohl stets Kavalier alter Schule und treuer Freundschaft fähig, im Kampf ein rücksichtsloser Gegner.

Mit fieberhafter Anspannung, die durch seine zunehmende Schwerhörigkeit noch beflügelt zu werden schien, suchte er, seine immer größer werdenden Verpflichtungen durch Erhöhung des Umsatzes auszugleichen. In den Jahren 1916 bis 1929 veranstaltete er rund 130 Versteigerungen, das bedeutet während eines Zeitraumes von 14 Jahren fast 10 Versteigerungen im Jahr! Seine berühmtesten Autographen-Auktionen waren die des Arnimschen Nachlasses und zusammen mit Liepmannssohn – der Musiksammlung Heyer-Köln, deren vorbildlicher Katalog Dr. Georg Kinsky zu verdanken ist.

Fehlspekulationen und Wirtschaftskrise brachten den kühn Unternehmenden im Jahre 1929 zu Fall; ein Aufsehen erregender Konkurs beendete die Tätigkeit des Welthauses. Seitdem hielt sich Henrici als Vermittler und Aufkäufer für fremde Rechnung nur notdürftig über Wasser. Einige Zeit nach seinem Zusammenbruch gab er noch ab und zu, unter dem Namen seiner Frau, kleine Autographenkataloge heraus; in den letzten Jahren betrieb er ausschließlich – in bescheidenem Rahmen, aber mit wieder ansteigendem Erfolg – den Handel mit wertvollen Gemälden.

Es war still um ihn geworden, und sein lange Zeit so oft gehörter und gelesener Name drang kaum noch in die Öffentlichkeit. Er selbst jedoch blieb unverändert in seinerBeschwingtheit und seinem Humor, in seinem durch kein häusliches oder geschäftliches Unglück zu brechenden Optimismus und in seinem Auftreten als Grandseigneur. Am 9. November 1944 ist Karl Ernst Henrici in Hermsdorf bei Berlin gestorben. 


Sammelgebiete 

Die Sammlung, wie sie dem Autographenliebhaber des 19ten Jahrhunderts allgemein als Ideal vorschwebte, und wie er sie auch schließlich unter Aufwendung einigen Fleißes und Geldes, nach einem komplizierten System geordnet, in den Fächern eines nach seinen Angaben gebauten Schrankes bergen konnte, war universal, d. h. sie umfaßte im Grundsatz alle Gebiete menschlicher Tätigkeit, alle Zeiten und alle Völker. Die Totalität, zumindest der Zeiten und Völker, ist natürlich mit den durch die Tatsachen gegebenen Einschränkungen zu verstehen. Als zeitliche Grenze für deutsche Briefautographen ist das Entstehen des sogenannten Älteren Humanismus, also etwa das Jahr 1480, anzusehen. Bei den Urkunden der weltlichen Herrscher und einiger Päpste, die ihre Willenserklärungen durch eigenhändige Unterschrift, sei es auch nur durch ein Handzeichen oder einen Vollziehungsstrich, bekräftigten, standen dem Sammler auch ältere Beispiele zur Verfügung. Die frühesten Autographen aus dieser Sparte sind die Diplome der römisch-deutschen Kaiser aus dem sächsischen Hause im 10ten Jahrhundert; es dürften sich aber hiervon nur ganz vereinzelte Exemplare bis heute in Privatbesitz erhalten haben. 

Auf den Kaiserurkunden fiel die eigenhändige Unterschrift des Herrschers – in der primitiven Form des Vollziehungsstrichs in dem vom Schreiber vorgezogenen Monogramm – um die Mitte des 12ten Jahrhunderts weg; sie wurde, von vereinzelten, im Handel jedoch nicht nachweisbaren Vorkommen bei Karl IV. (1316-1378) abgesehen, erst unter Friedrich III. (1415-1493) mit der Formel „praescripta recognoscimus“, seltener „Nos Fridericus ...“, wieder eingeführt und von seinen Nachfolgern bis zum Ende der Monarchie beibehalten. Maximilian I. unterzeichnete mit der Formel „per regern per se“, seltener mit seinem Namen. Seit Karl V. unterschrieben die Kaiser durchweg mit ihrem Namen. Bei den offiziellen Erlassen der Päpste, den sogenannten Bullen, hört gegen Ende des 13ten Jahrhunderts die bis dahin nachweisbare eigenhändige Beteiligung des Papstes an der Unterschrift in Form eines Handzeichens endgültig auf.

Auch die relativ vollständigsten Universalsammlungen im deutschen Sprachgebiet ließen – vielleicht mit einziger Ausnahme der Sammlung Karl Geigy-Hagenbach in ihrem ursprünglichen Bestand – in puncto Internationalität manches zu wünschen übrig. Mit großen und seltenen Stücken war das Ausland oft recht gut vertreten; für die weniger glänzenden Namen fehlte es aber offenbar vielfach an Spezialkenntnissen und Kaufmöglichkeiten.
Auch dem nur mit bescheidenen finanziellen Mitteln ausgerüsteten Sammler des 19ten Jahrhunderts waren nur wenige Namen der europäischen Prominenz unerreichbar, und selbst von diesen fand sich endlich eine abgeschnittene Unterschrift oder das den Unsterblichen betreffende Schriftstück eines Zeitgenossen, das als Platzhalter dienen konnte und die störende Lücke schloß.

DieAussichten besonders des kleinen und mittleren Sammlers, seinen Besitz zu einer gewissen Vollständigkeit zu bringen, schwanden mit der wachsenden Zahl der Konkurrenten gegenüber einem etwa gleichbleibenden Umfang des Angebots und mit den infolgedessen steigenden Preisen. Auch entsprachen die beschauliche Geisteshaltung und die universale Bildung der frühen Sammlergenerationen nicht mehr der Unrast und dem Spezialistentum der modernen Zeit. So scheint die universale Sammlung zum Aussterben verurteilt zu sein. Der New Yorker Autographenhändler Charles Hamilton empfiehlt dem Sammler in seinem sehr lesenswerten Buch „Collecting Autographs and Manuscripts“, Norman 1961, fünf oder sechs Spezialgebiete zu wählen, die seinen persönlichen Interessen entsprechen und nach den jeweils gegebenen Möglichkeiten ausgebaut werden können. Bei einem einzigen Sammelgebiet bestehe die Gefahr der Stagnation und damit eines Verlustes der Freude am Sammeln überhaupt.

Offensichtlich hat in Deutschland auch die Idee der Darstellung einer älteren historischen Epoche in den Autographen ihrer handelnden Personen weitgehend an Reiz verloren, obwohl dies bei dem mangelnden Interesse der öffentlichen Sammlungen hierfür, und bei den infolgedessen vergleichsweise niedrigen Preisen auf diesem Gebiet, noch am ehesten Aussicht auf Erfolg hat. Eine Ausnahme bildet das Zeitalter Napoleons I., das als internationales Sammelgebiet anzusehen ist. Wie relativ leicht – auch in finanzieller Hinsicht – es auch heute noch ist, einen geschichtlichen Stoff, dessen Durchdringung und Beherrschung freilich Voraussetzung ist, durch Autographen zu illustrieren, zeigt das Beispiel eines hohen Juristen in jüngster Zeit, der mit glücklicher Hand eine Sammlung zur Geschichte des 30jährigen Krieges geschaffen und in wenigen Jahren zu Museumsreife gefördert hat. 

Die Ausführung der Idee, Bücher und Autographen zu einer sich ergänzenden, enzyklopädischen Darstellung in einer privaten Sammlung zu vereinigen, ist zwei Bibliophilen in hervorragender Weise gelungen. Dr. h. c. Martin Bodmer in Cologny bei Genf hat in seiner „Bibliotheca Bodmeriana“ ein weltumfassendes Bild der Geistesgeschichte ins Leben gerufen. Die seit dem Frühjahr 1962 der Öffentlichkeit zugängliche „Kulturhistorische Sammlung der Familie Adam“ in Goslar, geschaffen von einem Ehrenbürger der Stadt, Konsul Walter Adam, hat sich die Aufgabe gestellt, die deutsche Vergangenheit bildhaft darzustellen.

Soweit noch kulturelle Gebiete außer der Musik oder der Dichtkunst zum Gegenstand des Sammelns gemacht werden, sind es solche, die aktuell oder zukunftweisend sind, wie etwa die moderne Malerei, die Luft-und Raumschiffahrt und die Atomforschung.
Die Mehrzahl der heutigen Autographenliebhaber verfährt nach den Worten Karl Geigy- Hagenbachs: „Das Grundprinzip für den Sammler ist, das zu sammeln, was ihn am meisten interessiert, und das wird ihm auch am meisten Freude machen.“

Im Gegensatz zu der Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg, wo der Autographenhandel auch in Deutschland weit verbreitet war, und sich in vielen Städten Gelegenheit bot, die Lagerbestände der Antiquare zu durchstöbern, ist der Sammler heutzutage, soweit er sich nicht auf das unsichere Gebiet des privaten Fischzuges begibt, zu einer mehr oder weniger passiven Rolle verurteilt, indem er auf das Angebot der ihn interessierenden Autographen warten muß.

Es hat nicht an Anregungen gefehlt, etwa nur Frauen-, Jugend- oder Selbstmörderbriefe zu sammeln oder auch menschliche Beziehungen in den Mittelpunkt einer Autographensammlung zu stellen, sich also etwa auf Liebes- oder „Brandbriefe“ berühmter Personen zu spezialisieren. Eine solche Sammlung hätte den Vorzug, in jedem Stadium ihres Wachstums ein Ganzes zu bilden und trotzdem stets zu weiterer Ergänzung anzuspornen, doch sind derartige Vorschläge offenbar keinem Bedürfnis entgegengekommen.
Auf ein vernachlässigtes Sammelgebiet – die Autographen von Industriellen und Wirtschaftsführern – hat der verstorbene Züricher Sammler Emil Bebler, Generaldirektor der Schweizer Rückversicherung, im 4. Jahrgang des Stargardtschen „Autographensammlers“ hingewiesen:

„Verdient die Arbeit, die Energie, der Wagemut, der Geist und das Genie mancher Wirtschaftsführer so wenig Beachtung und Anerkennung? Ich glaube nicht! Wo stünde heute die Menschheit ohne ihre Tätigkeit als Pioniere im Handels-und Verkehrswesen, in der Finanz- und Kreditwirtschaft, in der Versicherung, in der kaufmännischen Verwertung von Erfindungen und Entdeckungen? Die Arbeit dieser Männer im Dienste der Volkswirtschaft kann nicht hoch genug eingeschätzt werden, und ihre Bedeutung für die Menschheit ist gewiß in vielen Fällen ebenso groß und oft größer als die mancher Poeten, Künstler, Wissenschaftler und Staatsmänner, die würdig befunden werden, in Autographensammlungen Aufnahme zu finden.“

Eine reizvolle Verbindung zwischen Bibliophilie und Autographensammeln stellen die Widmungsexemplare her, – Bücher, in die der Verfasser eine Widmung geschrieben hat. Der Brauch geht bis ins 16te Jahrhundert zurück; die Humanisten und Reformatoren bedienten sich seiner vielfach.
Ursprünglich wurden die Zueignungen auf die Titelblätter geschrieben, seit der Einführung von Vorsatzblättern, Umschlägen und Schmutztiteln auch auf diese. – Goethe benutzte im Alter, wohl aus Bequemlichkeitsgründen, für Widmungen lose Blätter, die dann den Büchern vorgebunden wurden. 


Caveat emptor

In diesem Kapitel sollen die Gefahren behandelt werden, denen der Autographensammler, zum mindesten in der Theorie, ausgesetzt ist.

I. Fälschungen

Es liegt nahe, bei dem Worte Gefahr in erster Linie an Fälschungen zu denken. Unter dem Einfluß sensationeller Zeitungsberichte über Fälschungen von Bildern und Antiquitäten wird dieser Gedanke auch immer wieder von den Betrachtern einer Autographensammlung gegenüber ihrem Besitzer geäußert. Die Frage ist, ob die Gefahr, einer Fälschung zum Opfer zu fallen, im Bereich des Autographensammelns heute wirklich noch besteht. Man leugnet sie nicht, indem man auf die Garantie des Autographenhändlers verweist, so beruhigend diese auch ist; auch er kann sich trotz seiner Erfahrung und pflichtmäßigen Sorgfalt irren.

Tatsache ist, daß ernstzunehmende Fälschungen deutscher Autographen seit Jahrzehnten nicht mehr aufgetaucht sind. Das Wissen um jede Einzelheit aus dem Alltagsleben der Großen, die Kenntnis ihrer Handschrift in allen zeitlichen Variationen, die Stilkritik und Editionstechnik haben sich ebenso wie die optischen und chemischen Hilfsmittel zur Beurteilung des Stofflichen einer Handschrift so vervollkommnet, daß die Wahrscheinlichkeit eines Gelingens gleich Null wäre, und ein Autographenfälscher vor der unlösbaren Aufgabe stände, seinen Arbeits- und Zeitaufwand in ein angemessenes Verhältnis zum Ertrag zu bringen. Auch fallen wertvolle Autographen – und nur bei solchen wären Mühe und Risiko lohnend – nicht vom Himmel. Fast jedes bedeutende Autograph hat seine Geschichte, und wo dies nicht der Fall sein sollte, würde sich sofort ein gesundes Mißtrauen einstellen. Die Enge und Empfindlichkeit des Autographenmarktes bringen es im Gegensatz zum Bilder-und Antiquitätenhandel mit sich, daß ein Fälscher sehr schnell Schiffbruch erleiden würde. Zu gleichen Schlüssen kommt Stefan Zweig in seinem Aufsatz „Von echten und falschen Autographen“, der als Vorwort zum „Basler Bücherfreund“, 3. Jahrgang, Heft 1, im April 1927 erschien.

Es hat in Deutschland nur zwei erfolgreiche Autographenfälscher gegeben, denen die serienmäßige Herstellung ihrer Erzeugnisse und deren Absatz über längere Zeit hin gelungen ist. Von ihnen soll im Folgenden die Rede sein – nicht nur aus historischen, sondern auch aus praktischen Gründen, denn ihre Arbeiten können den Unerfahrenen noch heute täuschen.

Autographen Schillers waren um die Mitte des vorigen Jahrhunderts ebenso selten wie begehrt. In ihren Besitz teilten sich die Nachkommen des Dichters und seiner Korrespondenten; der umfangreiche Briefwechsel des Dichters mit Christian Gottfried Körner war im Besitz des schwäbischen Autographensammlers Carl Künzel, der ihn von Körners Adoptivsohn Carl Ullrich erworben hatte. Die Kenntnis dieser Umstände und der Weimarer Verhältnisse brachten den dort lebenden Architekten G. H. K. J. V. von Gerstenbergk auf den Gedanken, sich durch die Fälschung von Schillerautographen zu bereichern. Um der Gefahr einer Entdeckung vorzubeugen, verkaufte er seine Produkte an so unverdächtige Personen wie die Witwe des mit Goethe befreundet gewesenen Philologen Friedrich Wilhelm Riemer. Diese verkauften die teilweise von Schillers Tochter Emilie Freifrau von Gleichen-Rußwurm oder Goethes langjährigem Sekretär Friedrich Theodor Kräuter u. a. nach bestem Glauben als unzweifelhaft echt bestätigten Schriftstücke an die Königliche Bibliothek in Berlin, den Großherzog von SachsenWeimar, private Interessenten und Antiquare weiter. Der leichte Erfolg ermutigte den Fälscher zu einer geradezu fabrikmäßigen Tätigkeit. Er kopierte in nachgeahmter Schillerscher Handschrift Gedichte und Dramenteile aus dessen gedruckten Werken – hier und da mit kleinen Änderungen oder Weglassungen, um Originalität vorzutäuschen –, er erfand und schrieb unverfängliche Billets des Dichters, ja, er unterschob diesem ganze selbstverfaßte Gedichte und dramatische Szenen, deren jämmerlicher Stil es heute allerdings unbegreiflich erscheinen läßt, wie kritiklos die Fälschungen aufgenommen wurden.

Das massenhafte Auftreten der bis dahin im Handel sehr seltenen Schiller-Autographen erregte den Verdacht des Autographensammlers Wilhelm Künzel und des Berliner Pädagogen Professor Theodor Dielitz, die als hervorragende Kenner der Schillerschen Handschrift galten, und veranlaßte die Erhebung der Anklage gegen Gerstenbergk wegen Betruges.
Der am 27. und 28. Februar 1856 vor dem Kreisgericht zu Weimar verhandelte Prozeß, bei dem über 400 Gerstenbergksche Fabrikate vorgelegt wurden, endete mit der Verurteilung des Fälschers zu 2 Jahren Gefängnis. (* A. Vollert, Der Prozeß wegen betrüglicher Anfertigung Schillerscher Handschriften gegen den Architekten und Geometer G. H. K. J. V. v. Gerstenbergk zu Weimar. Jena 1856. (Beilageheft II der Blätter für Rechtspflege in Thüringen und Anhalt.)

Als Beweise für die Fälschungen wurden u. a. von den Gutachtern angeführt:
die Abweichungen von Schillers Stil, Buchstabenführung und Schreibart (der Dichter habe z. B. für Fremdwörter stets lateinische Buchstaben verwandt, was Gerstenbergk nicht beachtet hatte), die Verwendung stets derselben Papiersorte (graugelblich, mit Wasserflecken) und derselben Tinte (rotbraun, gleichsam verwischt) auch bei Abschriften aus Werken wie den „Räubern“ und „Wilhelm Tell“, deren Entstehungszeit 23 Jahre auseinanderliegt, sowie die Übernahme von Druckfehlern in die als Vorlage ausgegebenen Handschriften.
Machte sich Gerstenbergk die Konjunktur für Schiller-Autographen zunutze, so spezialisierte sich ein anderer Fälscher, Hermann Kyrieleis, 40 Jahre später auf die nicht weniger begehrte, noch höher im Kurs stehende Handschrift Martin Luthers. Er kaufte zu niedrigen Preisen Reformationsdrucke, auch in defekten Exemplaren, und versah die Titelblätter mit gefälschten Widmungen Luthers an diesem nachweislich befreundete Zeitgenossen.

Diese Widmungen, für die es manches echte Beispiel gibt, enthielten gewöhnlich einen Bibelspruch, den Namen des Beschenkten, das Datum und die Unterschrift des Reformators. Kyrieleis hat in den Jahren 1893-96 über 90 falsche Luther-Autographen hergestellt, von denen sich die bekanntesten Luther-Philologen, Bibliothekare und Archivare, sowie Sammler und Antiquare täuschen ließen. Diesen gegenüber trat er, wie Gerstenbergk, als Verkäufer nicht selbst in Erscheinung. Er überließ dies seiner Frau, die – in Begleitung ihrer Kinder, auf Hungerkost gesetzt und in ärmlicher Kleidung – eine rührende Geschichte von der Abkunft ihres Gatten aus einer Humanistenfamilie und dem Zwang, sich unter dem Druck der Not von dem teueren Erbstück zu trennen, erzählte. Der sehr wohlhabende Frankfurter Antiquar Simon Baer, auch einer der glücklichen Erwerber, äußerte zu seinem Kollegen Eugen Mecklenburg, daß es ihn weniger wurme, einem Betrüger zum Opfer gefallen zu sein – er befinde sich dabei in bester Gesellschaft –, als daß er seine Besucher noch reichlich bewirtet habe.

Im Zentralblatt für Bibliothekswesen von 1896 erschien schließlich eine von dem Lutherforscher Georg Buchwald und dem Leipziger Autographenhändler Hermann Schulz verfaßte Warnung, und das betrügerische Ehepaar verschwand 1898 nach einem Prozeß für zwei Jahre hinter schwedischen Gardinen.
Noch einmal machte Kyrieleis von sich reden. Im Jahre 1905 erschien ein Vortrag, den der Berliner Universitätsprofessor Max Herrmann vor der Gesellschaft für deutsche Literatur gehalten hatte, in Buchform unter dem Titel „Eine feste Burg ist unser Gott“. Der bekannte Literarhistoriker gibt darin einen Bericht über das Auftauchen einer Originalhandschrift von Luthers Trutzlied, deren Merkmale die bis dahin umstrittene Datierung seiner Entstehung ermöglichten. Die sensationelle Bedeutung des Fundes wurde durch einige Textvarianten noch erhöht. Andrerseits erweckten die mysteriösen Umstände, die das Auftauchen einer so wichtigen, völlig unbekannten Handschrift begleiteten, sowie einige orthographische Unstimmigkeiten in Verbindung mit der zeitlichen Einordnung des Autographs von Anfang an bei dem Forscher den Verdacht, es könne sich um eine raffinierte Fälschung handeln.

Die Entwicklung des Zweifels zur Gewißheit, die Formen der philologisch-historischen wie der chemischen Untersuchung sind so spannend geschildert, daß sich der Bericht bei allem wissenschaftlichen Ernst wie ein guter Kriminalroman liest. Den Ausschlag gab die Feststellung des Mikroskops, daß auf dem angeblichen Luther-Autograph die Tinte am Rande von Wurmlöchern ausgelaufen war. Der Reformator hätte also, was jeder Wahrscheinlichkeit widerspricht, ein bereits wurmstichiges Papier benutzt haben müssen. Es handelte sich wieder um eine Kyrieleis‘sche Fälschung, von denen das mit 6 Tafeln ausgestattete Herrmannsche Buch 91 nachweist. Gerstenbergksche und Kyrieleis‘sche Fälschungen kommen noch heute vor; sie haben Dokumentationswert und bringen auf Auktionen ansehnliche Preise. – In jedem Falle ist gegenüber Gedichtmanuskripten oder vollsignierten Billets Schillers und Büchern mit Widmungen Luthers Vorsicht geboten.

Der Käufer ausländischer Autographen war der Gefahr, einer Fälschung zum Opfer zu fallen, in erheblich größerem Maße ausgesetzt als der sich auf Deutschland beschränkende Sammler – nicht, weil „wir Wilden doch beßre Menschen“ wären, sondern weil das frühere deutsche Preisniveau zu wenig Anreiz bot, sich als Fälscher zu betätigen. Daher die Leichtigkeit, mit der sich die deutsche Fachwelt von Gerstenbergk und Kyrieleis täuschen ließ. Man erkannte die Fälschungen nicht, weil man bei dem Fehlen böser Erfahrungen – zwischen beiden Fällen liegen vierzig Jahre – nicht an ihre Möglichkeit glaubte. Natürlich stellte auch im Ausland die Nachfrage nach bestimmten seltenen und hochbezahlten Autographen den Fälschern die lohnendsten Aufgaben. Die amerikanischen, englischen und französischen Autographen-Handbücher sind voll von Berichten über berühmte, zum Teil hochgelehrte und dann besonders erfolgreiche Fälscher. Es gibt kaum einen populären Namen der ausländischen Literatur, Wissenschaft, Kunst und Geschichte, der nicht im 19ten Jahrhundert seinen Autographenfabrikanten gefunden hätte. Diese Fälschungen hatten mehr oder weniger kurze Beine; sie sind heute typenmäßig genau 50 bekannt wie die Arbeiten Gerstenbergks und Kyrieleis‘, haben sich aber in alten Sammlungen erhalten und kommen gelegentlich auch heute noch vor.

Als Faustregel darf gelten, daß kurze Briefe und Gedichte klassischer Autoren des Auslands, weil am leichtesten zu fälschen, mit Mißtrauen zu betrachten sind. Besonders genaue Prüfung verlangen angebliche Autographen der großen italienischen Maler 15ten und 16ten Jahrhunderts, der französischen, englischen und amerikanischen Dichter wie Racine, La Fontaine, Keats, Shelley und Poe, und historischer Persönlichkeiten wie der Königin Marie Antoinette, ihrer Schwägerin Elisabeth und ihrer Freundin, der Prinzessin Lamballe, ferner Calvins, Washingtons und Lincolns. Bei Marie Antoinette sind vor allem Briefe privaten Inhalts mit Unterschrift der Königin verdächtig, da sie solche nicht zu unterschreiben pflegte.

Großes Aufsehen erregte im Februar 1870 der Pariser Prozeß gegen den Autographenfälscher Vrain- Lucas, der es fertigbekommen hatte, dem berühmten Mathematiker Michel Chasles (1793-1880) im Laufe von 9 Jahren für insgesamt 140000 Franken etwa 27000 „Autographen“ zu verkaufen, unter denen sich kaum hundert echte befanden. Die „Affaire Vrain-Lucas“, über die der Pariser Autographenhändler Jacques Charavay d. Ä. in einer 1870 unter dem Titel „Faux Autographes“ erschienenen Broschüre berichtete, gehört mehr in das Gebiet der Psychiatrie als in das der Kriminalistik. Es ist schlechthin unverständlich, daß ein großer Gelehrter wie Chasles auf 50 kindliche Fälschungen wie Briefe Alexanders des Großen (an Aristoteles), Kleopatras (an Cäsar und Cato) oder des auferweckten Lazarus, alle in fingiertem Altfranzösisch auf Papier geschrieben, hereinfallen konnte.

Sehr ernst zu nehmen war dagegen die Tätigkeit des französischen Schriftstellers und noch im Vorwort zum Bovet-Katalog ehrenvoll erwähnten Sammlers Felix Sebastian Baron Feuillet de Conches (1798-1887), der sich auf das 17te Jahrhundert spezialisierte und mit seinen Fälschungen die Ankäufe wertvoller echter Autographen finanzierte. La Fonraine, Boileau und Racine waren bevorzugte Objekte seiner Arbeit.
In den letzten Jahren tauchten in Paris musikalische Stammbuchblätter und einzelne Manuskriptseiten von Chopin, Verdi, Tschaikowsky und anderen Komponisten auf, die, ohne Rücksicht auf die Datierung der Handschriften und die Lebenszeit der Komponisten, stets auf dasselbe büttenartige, getönte Papier geschrieben waren, das man in den 80er Jahren für sogenannte Salon-Alben verwandte. Auffällig war die kleine Schrift, mit der ganze Partiturseiten auf normalem Quartformat untergebracht waren. Es handelte sich um Fälschungen, die der Fabrikant aus freier Hand nach Faksimiles in Autographenkatalogen angefertigt hatte. Hierbei war ihm, außer Flüchtigkeiten in der Notation, der Fehler unterlaufen, die Verkleinerungen der Vorlagen genau zu übernehmen.

Die Verfälschung echter Schriftstücke durch betrügerische Hinzufügung von Unterschriften oder durch Ergänzung des Anfangsbuchstabens einer Unterschrift zu einem vollen Namenszug können den Anfänger täuschen, da die sonst bei einer Fälschung das Mißtrauen weckenden Unstimmigkeiten, etwa zwischen dem Papier und dem angeblichen Alter eines Schriftstücks, hier fehlen, und auch der Inhalt zu keinen Bedenken Anlaß gibt.

Beispiele sind die Fälschung der Unterschrift Racines unter einem seiner meist nicht signierten Briefe an seine Schwester oder die Hinzufügung der Unterschrift Robespierres zu den vorhandenen echten Namenszügen weniger bedeutender Revolutionäre unter einem Schreiben des Comité de salut public. Von Schiller sind Briefe vorgekommen, auf denen ein Fälscher das „S“ der Unterschrift zu einem vollen Namenszug des Dichters erweitert hat.

Abschließend kann gesagt werden, daß Fälschungen sehr viel seltener als irrtümliche Zuschreibungen sind. Zu diesem Urteil kommt auch Karl Geigy-Hagenbach in seinem Aufsatz „Fälschungen und Täuschungen“ („Der Autographensammler“, 2. Jahrgang 1937/38, Nr. 7 und 9). 

II. Irrtümer

Der am häufigsten vorkommende Irrtum entsteht durch Faksimiles. Museumsleiter und Antiquare wissen ein Lied von dem Brief Schillers vom 6. November 1782 an seine „Theuerste Schwester“ zu singen, der, 1859 zum 100jährigen Geburtstag des Dichters nach dem im Weimarer Goethe-und Schiller-Archiv aufbewahrten Original faksimiliert, immer wieder als solches angeboten wird.

Der Brief des Großen Kurfürsten von Brandenburg an den Fürsten Johann Georg von Anhalt nach der Schlacht bei Fehrbellin, das Schreiben Blüchers an Kaiser Alexander I. von Rußland vom 22. Februar 1814, Napoleons I. Entwurf zu seinem Brief vom 13. Juli 1815 an den Prinzregenten von England, Robert Blums Abschiedsbrief an seine Frau, Napoleons III. Zeilen („N‘ayant pas pu mourir au milieu de mes troupes“ usw.), die er am 1. September 1870, während der Schlacht bei Sedan, an König Wilhelm I. schrieb, dessen Siegestelegramme vom 1. und 2. September 1870 an seine Gemahlin, sowie seine letzte Unterschrift vom Sterbebett gehören im Faksimile zu den in Familienbesitz gehüteten Reliquien vaterländischer Geschichte, die, in neuerer Zeit zu Tage gefördert, bei ihren Besitzern falsche Hoffnungen erwecken.

Bismarck verwandte im letzten Jahrzehnt seines Lebens lithographierte Dankschreiben, um der Fülle der Geburtstagsgratulationen Herr zu werden. Die heutigen Besitzer solcher Briefe lassen sich besonders schwer davon überzeugen, daß der unter Glas und Rahmen in der Guten Stube aufbewahrt gewesene Brief nur eine Vervielfältigung sein solle, da doch das handschriftliche Originalcouvert das Bestehen einer persönlichen Beziehung zwischen dem Adressaten und dem Eisernen Kanzler beweise. Diese Faksimiles, von denen es verschiedene, der jeweiligen Dankesart angepaßte Fassungen gibt, sind oft durch die grünliche Farbe der Schriftzüge kenntlich.

Es gibt noch viele andere, aus besonderen Anlässen hergestellte Faksimiles, die als solche trotz Bräunung und anderen Altersspuren für ein geübtes Auge leicht zu erkennen sind. Ist dies nicht ohne weiteres der Fall, so bilden die Führungsspuren der Feder und ihr Relief auf der Rückseite des Blattes, die fühlbare – bei horizontal vor die Augen gehaltener Vorlage sogar sichtbare – Erhöhung der Schriftzüge durch die aufliegende Tinte und deren metallischer Glanz den Beweis dafür, daß es sich um keine Vervielfältigung handelt. Weitere Echtheitsmerkmale sind der durch das Auslaufen der Feder bedingte hellere oder dunklere Tintenfluß und das Übereinanderliegen der Züge bei verschlungenen Buchstaben. Diese beiden Prüfungspunkte haben allerdings nur gegenüber älteren Faksimiles Geltung, auf denen die Tinte gleichmäßig schwarz und konturlos erscheint. Auf modernen, durch Lichtdruck hergestellten Reproduktionen sind auch die Farbwerte und die Plastik des Tintenstrichs täuschend wiedergegeben. 

Die ultima ratio für den Unerfahrenen ist bei der Prüfung der Frage, ob ein Original oder ein Druck vorliegt, die Säureprobe. Man bringe einen Tropfen Radierwasser (Tinten-Tod) auf die Spitze eines Hölzchens und betupfe damit eine unauffällige Stelle des Textes, am besten einen kräftigen Punkt. Verblaßt oder verschwindet die Stelle, so handelt es sich um Tinte.

Die qualitative Tintenanalyse, die der verstorbene Antiquar Dr. Heinrich Thommen in einem unter dem Titel „Handschrift oder Faksimile? (Prüfung mittels der chromatographischen Mikro-Analyse)“ erschienenen Aufsatz beschreibt, ist nur im Laboratorium durchführbar („Das Antiquariat“, XII. Jahrgang, Nr. 7/8).

In der Regel werden Faksimiles nicht in böser Absicht als Originale angeboten, es gibt aber auch solche, denen ein Fälscher mit Hilfe von Kaffeegrund zu altem Adel zu verhelfen suchte.

Manche falsche Zuschreibung ist durch Namensgleichheit entstanden, die nicht nur innerhalb einer Familie aufzutreten braucht. Es gibt auch einen sächsischen Komponisten Frariz Schubert (1808-1878) und einen zweiten Ferdinand Lassalle. Dieser war allerdings nicht Politiker, sondern Geiger.
Hier und da sind in Antiquariatskatalogen Bücher angezeigt worden, die angeblich den eigenhändigen Namenszug Hölderlins auf dem Vorsatzblatt trugen und aus dem Besitz des Dichters stammen sollten. Es handelt sich hier aber um dessen Großneffen, den späteren Landgerichtspräsidenten Carl Wilhelm von Hölderlin, wie Manfred Koschlig in seinem Aufsatz ,,»Mit eigenhändigem Namenszug Hölderlins«“ (Katalog J. A. Stargardt 506, Versteigerung vom 23. Oktober 1952) nachgewiesen hat.

Otto von Guerlcke (1602-1686), der Erfinder der Luftpumpe, und sein gleichnamiger Sohn (1628-1704) waren beide kurfürstlich brandenburgische Räte. Diese Titel finden sich auf ihren Albumblättern und Briefen und geben zu Verwechslungen Anlaß, wie dies auch bei Carl d. J. Linné (1741-1782) vorkommt, der, ebenfalls Botaniker, beim Tode seines berühmten Vaters 37 Jahre alt war.

Maximilien de Robespierre hatte einen jüngeren Bruder, Augustin Bon Joseph R., der gleichfalls Mitglied des Konvents war; beide signierten ohne Vornamen.
Zu der Namensgleichheit als Fehlerquelle bei der Bestimmung einer Handschrift tritt als ein die Identifizierung erschwerender Umstand die Schriftähnlichkeit bei Angehörigen derselben Familie, besonders wenn der Briefschreiber als Beauftragter oder Privatsekretär des berühmteren Namensträgers fungiert. Dies taten zum Beispiel der spätere Fürst Herbert von Bismarck für seinen Vater, den Reichskanzler, dessen persönliche Korrespondenz er führte, der spätere Generaloberst und Chef des Generalstabs der Armee Helmuth von Moltke als Adjutant seines Onkels, des Feldmarschalls, der Physiolog Francis Darwin als Mitarbeiter seines Vaters Charles, Helene Jacobi (nur in Brieftexten, nicht in der Unterschrift) für ihren Bruder, den Philosophen Friedrich Heinrich Jacobi, ebenso, nur in Brieftexten, Martha Jefferson Randolph für ihren Vater Thomas Jefferson, und schließlich Bertha Geibel für ihren Onkel, den Dichter.

Die hier zu beobachtende unwillkürliche Angleichung an die Schrift einer überragenden Persönlichkeit tritt besonders deutlich bei Goethes Satelliten Philipp Seidel, Philipp Christoph Kayser und Johann Peter Eckermann, in geringerem Maße bei Friedrich Wilhelm Riemer in Erscheinung.

Die schriftmäßige Assimilierung des schwächeren an den stärkeren Partner in einem Lebensverhältnis findet sich auch bei Chopins Freund und Kopisten Julian Fontana, sowie bei Cosima Wagner, deren Handschrift nacheinander den Duktus ihres Vaters Franz Liszt, dann den ihres ersten Mannes Hans von Bülow und schließlich den Richard Wagners annahm (vgl. hierzu Carl Haeberlin, „Wandlungen im Schriftbild Cosima Wagners“, in „Der Autographensammler“, 4. Jahrgang 1939, Nr. 4).

Auf einer anderen Ebene liegen die Fälle, in denen sich berühmte Persönlichkeiten für ihre Briefe gewohnheitsmäßig der Hand eines Verwandten oder Hausgenossen bedienten, ohne daß deren Schrift der ihren ähnelte. So schrieben für den blinden Johann Sebastian Bach seine Frau Anna Magdalena, für die ebenfalls des Augenlichts beraubte Charlotte von Kalb ihre Tochter Edda, für die der Rechtschreibung unkundige Christiane von Goethe ihre Gesellschafterin Karoline Ulrich oder Goethes Diener und Sekretär Ludwig Geist, für Cosima Wagner im Alter ihre Tochter Eva Chamberlain und für Prießnitz fast ausschließlich ein Sekretär. Auch die Frauen des Malers Honoré Fragonard und des Dichters Alphonse de Lamartine unterstützten ihre Männer bei der Schreibarbeit, indem sie deren Briefe einschließlich der Unterschrift ausfertigten. Conrad Ferdinand Meyer diktierte seine Novellen vielfach seinem Vetter Fritz Meyer in die Feder.

Eine eingehendere Behandlung erfordert das Problem der beamteten Sekretäre, das erst in den letzten Jahrzehnten in ein helleres Licht getreten ist. Goethe weiß allerdings schon darum, wenn er im „Egmont“ (2. Aufzug, Egmonts Wohnung) seinen Helden zu dessen Sekretär sagen läßt:

„... unter vielem Verhaßten ist mir das Schreiben das Verhaßteste. Du machst meine Hand
ja so gut nach, schreib in meinem Namen ...“, worauf der Sekretär antwortet: 
„Sagt mir nur ungefähr eure Meinung; ich will die Antwort schon aufsetzen und sie euch 
vorlegen. Geschrieben soll sie werden, daß sie vor Gericht für eure Hand gelten kann.“

In der Tat ist es, besonders im 15ten und 16ten Jahrhundert, vielfach der Brauch hochgestellter Persönlichkeiten gewesen, offizielle wie private Briefe einschließlich der Unterschrift oder auch nur diese allein von Sekretären schreiben zu lassen. Diese bemühten sich, den Duktus ihrer Herren nachzuahmen, was ihnen allerdings nur selten so geglückt ist, daß ihre Arbeit einer sorgfältigen Vergleichung mit einem authentischen Autograph oder Faksimile standhält. Es handelt sich ja auch bei Nachahmungen dieser Art nicht um raffinierte Fälschungen aus Gewinnsucht, sondern nur um eine Form konventioneller Höflichkeit, ähnlich dem früheren Brauch, anstelle der Abstattung eines offiziellen persönlichen Besuchs eine Visitenkarte abgeben oder die Einzeichnung in eine Besuchsliste durch einen Stellvertreter vornehmen zu lassen.

Der – allerdings nur in diesem Sinne, nicht für den Autographensammler – harmlose Brauch, die Eigenhändigkeit eines Briefes oder auch nur einer Unterschrift vorzutäuschen, verbreitete sich zuerst in Italien und geht wohl auf das Beispiel der Päpste und Kardinäle zurück, deren eigenhändige Beteiligung an der Unterzeichnung der Bullen, dem Wortlaut der Beglaubigungsformel zuwider, im Laufe des 13ten Jahrhunderts stufenweise geschwunden war. Die italienischen Fürsten und Staatsmänner, z. B. Lorenzo I. de‘ Medici, Cesare Borgia und Machiavelli, bedienten sich vielfach eines Sekretärs. Ulrich von Hutten hat diese Gewohnheit, die übrigens auch sein Freund Franz von Sickingen teilte, vielleicht in Italien angenommen. Seine häufigste Anwendung hat der Sekretärsbrief in Frankreich gefunden, und die in deutschen und ausländischen Antiquariatskatalogen öfters auftauchenden französischen Urkunden und Briefe, die als vom König eigenhändig unterschrieben bezeichnet werden, sind dies vielfach nicht.

König Ludwig XI. von Frankreich (1423-1483) führte den Brauch ein, seine Unterschrift durch einen Sekretär vollziehen zu lassen. Seine Nachfolger bis zu Ludwig XVIII. blieben mit wenigen Ausnahmen dieser zeit- und kraftsparenden Gewohnheit treu. „Avoir la plume“ hieß das Amt des „Secretaire de la main“, als dessen Aufgabe es der Herzog von Saint Simon (in seinen „Memoires“ zur Geschichte der Zeit Ludwigs XIV.) bezeichnet, „öffentlich bestellter Fälscher zu sein und das von Amts wegen zu tun, was andere das Leben kosten würde“. Nach dem für jegliches Amt gegebenen Gesetze der Ausdehnung erweiterten sich allmählich die Befugnisse dieser Sekretäre: von der Zeit Heinrichs IV. an schrieben sie auch die „Handschreiben“ der Könige mit Ausnahme Ludwigs XV., und zwar nicht nur die offiziellen Briefe an fremde Souveräne usw ., sondern auch die an die Angehörigen der königlichen Familie. Wenn Lucas, der Sekretär Ludwigs XIII., nicht anwesend war, blieb die Privatkorrespondenz des Königs liegen, damit die Empfänger nicht beim Anblick einer unbekannten Handschrift stutzten. An Kardinal Richelieu, seinen Premierminister, schrieb Ludwig XIII. übrigens mit eigener Hand.

Ludwig XIV. hatte vier „Secretaires de la main“; einer von ihnen war der berühmte Toussaint Rose, dessen wahrhaft majestätischer Briefstil die Bewunderung der Zeitgenossen erregte. Der verpflichtende Begriff des „Königlichen Handschreibens“ war damals schon so weit verlorengegangen, daß die huldvolle Schlußwendung „Je vous ecris de ma main“ eine Garantie dafür ist, daß der betreffende Brief nicht von der Hand des Königs stammt.

Hatten noch die Sekretäre Ludwigs XIV. sich mit Erfolg bemüht, die Handschrift ihres Monarchen nachzuahmen, so war dies unter Ludwig XVI. nicht mehr der Fall. Bei Geldanweisungen dieses Königs wurde die Ersatzunterschrift des Sekretärs vollends zur Farce. Der Schatzmeister erkannte den vom Sekretär geschriebenen Namen des Königs nicht mehr an. Auf Schriftstücken dieser Art findet man daher das „Louis“ des Sekretärs und daneben das bekräftigende „Bon Louis“ des Monarchen selbst. Das gleiche ist bei den Anweisungen der Königin MarieAntoinette der Fall; sie mußte neben das offizielle „Marie Antoinette“ des Sekretärs die eigenhändigen Worte „payez Marie Antoinette“ setzen, um den Trésorier zum Zahlen zu veranlassen.
Auch Napoleon I. übernahm die Gewohnheit, einen Sekretär für sich unterschreiben zu lassen, von seinen legitimen Vorgängern, allerdings nur für die Zeit seines Konsulats und im Allgemeinen nur bei Offizierspatenten unterhalb der Generalsdienstgrade.

Nach ihm blieb nur noch Ludwig XVIII. dem alten Brauche, einen „Secretaire de la main“ zu beschäftigen, treu; seine Nachfolger aber, Karl X. und Ludwig Philipp, ließen ihren Namenszug – stempeln.

Als Regel für den Hausgebrauch des Sammlers und Antiquars kann unbedenklich der Satz gelten: der Namenszug des Königs unter französischen Erlassen des 17. und 18. Jahrhunderts ist nicht Autograph. Selbstverständlich sind Staatsverträge und andere Urkunden erster Ordnung von den Königen eigenhändig unterzeichnet; diese Dokumente kommen aber auf legalem Wege kaum in den Handel und bleiben daher hier unberücksichtigt. Eine Art von Urkunden, welche die eigenhändige Unterschrift des Königs tragen und im Handel vorkommen, sind die Eheverträge des französischen Hochadels, bei deren Schließung der Monarch als Zeuge anwesend war und die Allerhöchstselbst zu unterzeichnen er schlechterdings nicht vermeiden konnte.

Schwieriger liegt der Fall bei den königlichen Handschreiben, also bei den Briefen, die den Eindruck erwecken sollten, ganz von der Hand des Königs geschrieben zu sein – und dies manchmal, aber eben nur manchmal, auch sind. Hier empfiehlt es sich, wenn die eigene Erfahrung nicht ausreicht, vor Ankäufen ohne Garantie-Zusage des Verkäufers den Rat eines Kenners einzuholen oder z. B. den mit einem instruktiven Vorwort des verstorbenen französischen Experten Raoul Bonnet ausgestattetenVersteigerungskatalog der Sammlung Barbet (Paris, Charavay, 1932) zum Vergleich heranzuziehen. Dieser Katalog enthält als erster Faksimiles authentischer Originale. Auf frühere Kataloge und Faksimile-Bücher, selbst auf das von der Generaldirektion der französischen Staatsarchive herausgegebene große Werk „Musee des Archives Nationales“, Paris 1872, ist in dieser Beziehung kein Verlaß.

Dem Vorbild ihres Herrschers folgend, bedienten sich auch viele hervorragende Franzosen des 17. und 18. Jahrhunderts für ihre Korrespondenz eines Sekretärs. So ist mancher als Autograph geltende Brief Colignys, Richelieus, Frau von Maintenons, Montesquieus und Lavoisiers bestenfalls ein Diktat. Im übrigen europäischen Ausland gibt es nur wenige Beispiele für dieVerwendung eines „sécretaire de la main“. Zu diesen Ausnahmen gehört Königin Elisabeth I. von England, die zeitweise für ganze Briefe und bloße Unterschriften die Dienste eines Sekretärs (Roger Asham) in Anspruch nahm. – Die Vollziehung der königlichen Unterschrift während der Regierung des geisteskranken, als Souverän Struensees bekannten Königs Christian VII. von Dänemark durch einen Sekretär ist ein Sonderfall. 

Die deutschen Fürsten, so sehr sie in anderer Beziehung die Sitten und Unsitten des Pariser Hofes nachahmten, nahmen es im Schriftverkehr genau; ihre Briefe und Unterschriften sind nicht nur scheinbar eigenhändig. Von Friedrich dem Großen allerdings ist dem Verfasser ein von einem Sekretär mit dem – freilich der Vorlage sehr unähnlichen – Namenszug „Friderich“ signiertes Schriftstück vorgekommen. Es handelt sich um einen vom 22. Oktober 1740, also kurz vor Ausbruch des Ersten Schlesischen Krieges aus Berlin datierten Brief an die Magdeburgische Regierung mit der – originalen Gegenzeichnung des Ministers Heinrich von Podewils. In dieser Zeit war der König aber in Rheinsberg.

In späteren Jahren wurden Kabinettsorders des Königs, wenn er durch eine Krankheit am Unterzeichnen verhindert war, „auf Spezialbefehl und in Gegenwart Sr. Majestät“ gesiegelt, worauf in den betreffenden Schriftstücken ausdrücklich hingewiesen wurde
Die Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika, – als Erster Andrew Jackson (1829-1837) – ließen ihre Briefe und Erlasse, in neuerer Zeit auch die ihnen von Sammlern vorgelegten Photographien, von Sekretären unterschreiben. Eisenhower machte hiervon nur während der Wahlkampagne von 1952 Gebrauch, also weder vorher als General, noch später als Präsident. Auch von Kennedy gibt es gut nachgeahmte Unterschriften von Sekretärshand.

Als Ersatz für die eigenhändige Unterschrift eines Regenten oder Ministers dienten vielfach in alter und neuer Zeit Faksimile-Stempel. Wir finden ihren Gebrauch bei den römisch-deutschen Kaisern von Friedrich III. an, bei den Königen von Spanien seit Philipp II., bei König Edward VI. von England, bei König Friedrich I. von Schweden, bei König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen, bei den Königen von Frankreich des 19ten Jahrhunderts und Kaiser Napoleon IIl., bei den Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika, bei Colbert, Danton, Bernadotte und Cavour, sowie bei Adolf Hitler. Noch nach dem Tode Josephs I. und Karls VI. wurden Unterschriftsstempel angefertigt, mit denen die letzten Erlasse der Kaiser versehen wurden.

Bis hierhin wurden Irrtümer behandelt, die dadurch entstehen können, daß man Handschriften für Autographen hält, die dies nicht sind. Es gibt aber auch eine Reihe von Fällen, in denen durch Abweichungen vom Normalen, allgemein Bekannten, Zweifel an der Echtheit eines Autographs entstehen, die sich bei näherer Untersuchung als unberechtigt erweisen. Hierzu gehören Änderungen des Namens oder dessen Schreibweise, wie auch Änderungen in der Lage oder in den Formen der Schriftzüge – alles Vorgänge, wie sie aus verschiedenen Gründen im Laufe des Lebens eines Menschen, diesem bewußt oder unbewußt, auftreten.

Beispiele für Namensänderungen sind besonders häufig in der Geschichte zu finden. Aus dem Herzog Albert von York wurde König Georg VI. von Großbritannien und Irland, aus dem Marschall Bernadotte König Karl XIV. Johann von Schweden. Die französischen Herzoge von Napoleons Gnaden behielten übrigens ihre Familiennamen bei, nur Marschall Berthier signierte als souveräner Fürst und Herzog von Neuchâtel mit seinem Vornamen Alexandre.

Der Anfangsbuchstabe, mit dem die Päpste ihre „motus proprii“ unterzeichneten, war nicht der ihres Papstnamens, sondern der ihres Geburts-Vornamens und zwar in dessen lateinischer Form. Leo X. (Giovanni de‘ Medici) setzte also an den Schluß des eigenhändigen Genehmigungsvermerks („placet et ita [motu proprio donamus et] mandarnus“) ein „J“ (Johannes).

Pseudonyme gibt es bei Schriftstellern und Künstlern wie Sand am Meer. Weniger bekannt, weil nur vorübergehend verwandt, sind „Rost“ (Heinse) und „Renou“ (Rousseau).
Für Änderungen in der eigenen Schreibweise des Namens finden sich folgende Beispiele: Aretino schrieb sich ursprünglich mit einemDoppel-r, Beethoven bis 1819 mit „w“ statt „v“; Danton unterzeichnete vor der Revolution mit „D’Anton“, Friedrich der Große in französischen Briefen bis zum 16. April 1732 mit „Frideric“, vom 23. April 1732 an mit „Frederic“ und seit März 1737 mit „Federic“, Händel während seines Aufenthaltes in Italien (1707-171.0) mit „Hendel“. Schriftänderungen können durch äußere und innere Einflüsse entstehen, diese allmählich, jene plötzlich. Jefferson (1785), Nelson (1797) und Schenkendorf (1810) büßten durch Verwundungen den Gebrauch der rechten Hand ein und schrieben von da an mit der Linken; Ibsen und Stefan George gewöhnten sich ihre liegende Handschrift zugunsten einer steilen Zierschrift ab; Monets und Pissarros Duktus änderte sich im Verlauf ihrer künstlerischen Entwicklung; Mörike liebte es, mit seiner Schrift zu spielen. 

Man kann Gefahren nur vermeiden, wenn man sie wenigstens typenmäßig kennt. Die hier aufgezeigten Möglichkeiten für falsche Zuschreibungen dürfen den Leser dieses Buches nicht verwirren oder kopfscheu machen; sie sollen ihm nur zeigen, daß die Autographenjagd im wilden Forst, d. h. außerhalb des regulären Handels, zwar reizvoll, aber nicht ungefährlich ist. Es empfiehlt sich daher für den Anfänger, die Hilfe des Fachmanns in Anspruch zu nehmen, der schon beim Ankauf, im eigenen Interesse und im Hinblick auf seine Garantieverpflichtung, die größte Vorsicht walten läßt und, außer seiner Erfahrung, über umfangreiches Vergleichsmaterial verfügt. 

III. Diebstähle

Schon mancher Katalogleser wird sich gefragt haben, wie Briefe in den Handel gelangt sein können, die an einen regierenden – geistlichen oder weltlichen – Fürsten oder an eine Behörde gerichtet sind oder aus einer bekannten, in festem Besitz befindlichen Sammlung oder Korrespondenz stammen. Die meisten Fälle der ersten Gruppe lassen sich mit den Umständen und Anschauungen der Zeit erklären, in der die Briefschaften ihrem ursprünglichen Aufbewahrungsort entfremdet wurden. Die Willkür der Fürsten, die Gleichgültigkeit der Staatsbeamten gegenüber den Grundsätzen des Archivwesens stehen unter den Gründen für eine Entfremdung obenan, Kriege und Revolutionen an zweiter, Veruntreuungen Einzelner an dritter Stelle.

Einige Beispiele mögen das Gesagte illustrieren. Papst Clemens VIII. (1536-1592-1605) hinterließ seine gesamte offizielle und private Korrespondenz, auch die aus seiner Papstzeit, seinem Neffen, dem Kardinal Pietro Aldobrandini, zu freier Verfügung.
Friedrich der Große schenkte ganze Stöße seiner Korrespondenz, darunter seine eigenen, an ihn zurückgelangten Briefe an Voltaire und an den Marquis d‘Argens, seinem Sekretär Villaume, damit dieser nach dem Tode des Königs aus dem Verkauf Nutzen zöge – was auch prompt geschah. Nicht wenige Fürsten des 19ten und 20sten Jahrhunderts überließen ihren autographensammelnden Standesgenossen, ihren Hofmarschällen, Kammerherren, Hofdamen und Freunden mit leichter Hand und archivalisch weitem Herzen Briefe, die sie ihrer laufenden Korrespondenz oder ihren Archiven entnahmen. Gewiß ist Goethe in jeder Beziehung eine Ausnahmeerscheinung, aber die 1812 auf seinen Wunsch erfolgte und von dem weimarischen Staatsminister Christian Gottlob von Voigt veranlaßte Überführung von 380 Handschriften aus dem herzoglichen Archiv in die Privatsammlung des Dichters ist doch symptomatisch.

Private Briefe hochstehender Persönlichkeiten an Fürsten landeten auch, nachdem sie kurzerhand beantwortet waren, in den Papierkörben der Adressaten, aus denen sie dann verschwanden und in den Handel gebracht wurden. In den Kreisen der Hofgesellschaft entwickelten besondere Aktivität bei der Ausnutzung höfischer Beziehungen für den Ausbau ihrer Sammlungen: der weimarische Oberhofmeister Hugo Freiherr von Donop (1840-1895), dessen Sammlung 1896 und 1897 durch Leo Liepmannssohn – anonym, als Besitz „eines wohlbekannten Sammlers“ – versteigert wurde, und Elise Freiin von Koenig-Warthausen (1835-1921), von der bereits auf Seite 59 die Rede war; der Katalog ihrer Sammlung gibt nur an: „Aus schwäbischem Adelsbesitz“, nennt also ebenfalls keinen Namen.

Ebensowenig wie die Fürsten machten die verantwortlichen Staatsmänner noch des 19ten Jahrhunderts feine Unterschiede zwischen ihrer amtlichen und ihrer privaten Korrespondenz. Auch wenn sie nicht Autographensammler waren, wie der österreichische Diplomat Anton Graf Prokesch von Osten (1795-1876), erachteten es die meisten von ihnen für ihr gutes Recht, vertrauliche oder aus allgemeinem Interesse aufhebenswerte Briefe, die sie im Dienst bekommen hatten, für sich zu behalten.

Der brandenburg-preußische Staat beschlagnahmte im 18. Jahrhundert nach dem Tode der höchsten Beamten und Offiziere ihre dienstlichen Papiere und Korrespondenzen. Später wurde dies Verfahren nur noch ausnahmsweise angewandt, und der Fall des Hardenbergschen Nachlasses, dessen sich der Staat unmittelbar nach dem Tode des Staatskanzlers (1822) versicherte, hängt wohl mit der damaligen innenpolitischen Lage zusammen.

Wesentliche Bestände aus dem Briefnachlaß des preußischen Kultusministers Karl Freiherrn vom Stein zum Altenstein (1770-1840) wurden am 20. November 1913, 73 Jahre nach seinem Tode, durch Leo Liepmannssohn versteigert; bis dahin hatte man sich nicht darum gekümmert. Der Katalog enthält in bunter Mischung amtliche und private Korrespondenz. Unter den Briefschreibern sind Stein, Hardenberg und Scharnhorst, Arndt, Eichendorff und Kleist, Fichte, Hegel und beide Humboldts.

Die im Autographenhandel häufig vorkommenden sogenannten Notifikationsschreiben aus dem 17ten und 18ten Jahrhundert, in denen die Fürsten einander Geburten, Eheschließungen und Todesfälle aus ihrer Familie anzeigten, auch zum Regierungsantritt oder Jahreswechsel gratulierten oder für solche Gratulationen dankten, entstammen ausgeschiedenen Archivbeständen geistlicher und weltlicher Fürstentümer (Trier, Münster, Würzburg, Quedlinburg; Sachsen-Gotha, Sachsen- Meiningen, Ansbach-Bayreuth, Anhalt u. a.) und sind ihrer Bestimmung, eingestampft zu werden, durch irgendwelche Zufälle entgangen.

Auf demselben Wege sind auch viele Behördenakten in den Handel gekommen. So begegnen einern in alten und neuen Katalogen immer wieder Briefe aus dem 17ten Jahrhundert, die zum Beispiel an die Niederösterreichische Regierung oder an die Magistrate von Friedberg in Hessen, Nürnberg, Regensburg. Schwäbisch-Hall und Wimpfen gerichtet sind, sowie Briefe aus dem 18ten Jahrhundert an preußische Verwaltungs- und Justizbehörden, wie die Halberstädtische, Magdeburgische oder Hinterpommersche Regierung, die Kriegs-und Domänenkammern, das Kammergericht usw. Briefnachlässe nichtregierender Fürstlichkeiten sind als Privatbesitz vielfach veräußert worden. Besonders umfangreich und für die preußische Geschichte bedeutsam waren die vereinigten Nachlässe des Prinzen Carl von Preußen ( 1828-1883) und seines Sohnes, des Prinzen Friedrich Karl (1828-1885), aus denen seit 1887, erstmalig im Katalog des Antiquars Albert Cohn CLXXXI Teilbestände im Autographenhandel erscheinen. In solchen Briefschaften befinden sich, selbständig oder als Beilage, auch offizielle Aktenstücke. So übersandte z. B. Kaiser Wilhelm I. am 12. Januar 1872 seinem Neffen, dem Prinzen Friedrich Karl, kurzerhand einen an ihn, den Kaiser, gerichteten dienstlichen Brief Bismarcks im Original, ohne die Rückgabe zu verlangen und – offenbar – ohne sie auch nur zu erwarten.

Nicht selten haben sich einzelne Briefe aus solchen Nachlässen gelöst, die längere Zeit im Besitz der Erben blieben, bevor sie geschlossen an Institute verkauft wurden; sie wurden verlegt oder, was gegenüber der Menge des Vorhandenen unerheblich schien, verschenkt und gerieten in Vergessenheit, bis sie eines Tages – überraschend, da der Forschung unbekannt geblieben – im Handel auftauchten. Dies trifft zum Beispiel für Einzelblätter, Billets und Adressen aus den Briefen Goethes an Charlotte von Stein zu, deren Gesamtheit seit 1896 im Besitz des Goethe-und Schiller- Archivs in Weimar ist.

Umgekehrt findet man in älteren handschriftlichen Verzeichnissen öffentlicher Sammlungen Briefe als Originale aufgeführt, die in Wirklichkeit nur zeitgenössische Abschriften sind. Diese Fehler, die auf einer früher nicht seltenen Geringschätzung des Autographs gegenüber dem Text beruhen, sind zum Teil in die gedruckten Briefausgaben übergegangen und können Verwirrung stiften.
In Kriegen und Revolutionen früherer Jahrhunderte haben deutsche öffentliche und private Archive durch Beschädigung und Zerstörung viel mehr als durch Plünderungen gelitten; beschriebenes Papier war keine lohnende Beute. Eine Parallele zu dem Aktensturm der Großen Revolution in Frankreich, dem Hunderttausende schriftlicher Zeugnisse der verhaßten Monarchie, aus den Ministerien und Rathäusern auf die Straße geworfen, zum Opfer fielen, gibt es in Deutschland nicht.

Die Plünderung des kaiserlichen Hofzuges im November 1918 durch einen Arbeiter-und Soldatenrat ist ein sehr unbedeutendes Gegenstück zu den Pariser Vorgängen. Juristisch gesehen war übrigens dieser Raub, der sich auch auf die vorgefundenen Briefschaften erstreckte, eine legale Handlung, denn der Vollzugsrat der Arbeiter- und Soldatenräte war, wenn auch nur vorübergehend, Träger der politischen Gewalt in Deutschland und konnte daher im strafrechtlichen Sinne kein Unrecht begehen.

Größere Verluste erlitten die staatlichen Archive in und nach dem Zweiten Weltkriege durch die Beraubung verlagerter oder auch, besonders in den deutschen Ostgebieten, an Ort und Stelle verbliebener Bestände. Aus diesen sind hier und da Autographen und Urkunden in Privatbesitz aufgetaucht; sie konnten teilweise, oft mit Hilfe des legalen Autographenhandels, den Archiven wieder zugeführt werden. Was auf dunklen Wegen in ausländischen Privatbesitz gelangt ist, mußte, da diesen keine staatsbürgerliche oder gesetzliche Verpflichtung bindet, zunächst als verloren angesehen werden. Es zeigt sich aber heute schon, daß hiervon vieles, auch aus materiellen Gründen, den Rückweg findet.

Auch in Friedenszeiten verschwinden Autographen aus Bibliotheken und Archiven. Obwohl sie sich zu heimlicher Mitnahme besser eignen als Bücher und Kunstblätter, auch die Versuchung infolge oft ungenügender Aufsicht sehr nahe liegt, werden sie doch seltener gestohlen als jene, weil die Absatzmöglichkeit begrenzter und die Gefahr der Entdeckung größer ist.

In Frankreich, dem klassischen Lande des Autographensammelns, lohnte sich die Herausgabe eines gedruckten Verzeichnisses gestohlener Autographen. Es ist der von L. Lalanne und H. Bordier verfaßte „Dictionnaire des pièces autographes volées aux bibliothèques publiques de la France“, Paris 1851/53. Er zählt auch die Briefe von Peter Paul Rubens an den französischen Historiker Pierre Dupuy auf, die der berüchtigte Bücherdieb Graf Libri der Pariser Nationalbibliothek gestohlen hatte. Diese Briefe sind übrigens fast die einzigen Rubens-Autographen, die im Handel vorkommen. In Deutschland erregte der Fall des Privatgelehrten Dr. Karl Hauck Aufsehen, dessen Diebstähle, vor allem im Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchiv und im Brandenburg-Preußischen Hausarchiv, beträchtliches Ausmaß (circa 3000 Autographen) angenommen hatten. Der Prozeß wurde am 26. Februar 1926 vor dem Landgericht Berlin verhandelt. In einem Bericht über seinen Verlauf wurde seitens der Redaktion der „Autographen-Rundschau“ die Forderung erhoben, es sollten zur Verhinderung oder wenigstens zur Erschwerung von Diebstählen alle zur Ausgabe gelangenden Archivalien durch Besitzstempel gekennzeichnet werden.

Schweren Schaden erlitt die vormals Preußische, jetzt Deutsche Staatsbibliothek Berlin im Jahre 1951 durch einen ungetreuen Beamten, der seine Stellung als Direktor der Musikabteilung zu Autographendiebstählen größten Ausmaßes mißbrauchte.
Dem Ergebnis, nicht den Motiven nach, sind in diesem Zusammenhang wenigstens andeutungsweise auch die Fälle zu erwähnen, in denen Bibliothekare oder Forscher Autographen aus den von ihnen verwalteten oder ihnen anvertrauten Beständen zum Studium oder zur Veröffentlichung nach Hause mitgenommen haben und über der Arbeit verstorben sind. Da keine Quittung gegeben war und die Handschriften nicht vermißt wurden, gingen diese im Nachlaß der Gelehrten auf. Erst als die Handschriften, von den zweifellos gutgläubigen Erben verkauft, im Handel auftauchten, wurden die Bibliotheken oder Archive auf den Verlust aufmerksam.

Es sei in diesem Zusammenhang auch an die zahlreichen Goethe-Autographen aus dem Nachlaß des Dichters erinnert, die sich in der Obhut des Kanzlers von Müller, Eckermanns, Riemers und Kräuters befanden und von diesen verschenkt wurden. So schreibt Eckermann harmlos am 1. August 1849 einem Sammler: „Hier ... das versprochene Gedicht aus dem Divan. Ich halte es für eins der schönsten ...“ 

Der Anspruch eines mit oder ohne Absicht Geschädigten, sei es ein Privatmann oder ein öffentliches Institut, auf Herausgabe eines Autographs wird von Fall zu Fall unter dem leitenden Gesichtspunkt der moralischen oder staatsbürgerlichen Verpflichtung nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches begründet und geprüft werden müssen.

Dr. Dr. Siegfried Dörffeldt hat die juristische Seite des Themas in seinem Artikel „Der Erwerb staatlicher und kommunaler Archivalien durch Privatpersonen“ (in „Der Archivar, Mitteilungsblatt für deutsches Archivwesen“, 16. Jahrgang, Heft 2, April 1963) beleuchtet. Er kommt zu dem Ergebnis, daß ein „Eigentumserwerb durch Aneignung“ rechtlich kaum möglich sei. Liege jedoch ein „Eigentumserwerb durch gutgläubigen Erwerb“ oder ein „Eigentumserwerb durch Ersitzung“ vor, so sei „ein Herausgabeanspruch des Staates ausgeschlossen“; man könne „nur in seltenen Ausnahmefällen auf dem öffentlich-rechtlichen Wege gegen den gutgläubigen Erwerber oder Ersitzer vorgehen“. – Die Frist, nach deren Ablauf der gutgläubige Erwerber einer „beweglichen Sache“ Eigentumsrecht an ihr „ersitzt“, beträgt übrigens in Deutschland 10, in Österreich 3 und in der Schweiz 5 Jahre. 



Wir bedanken uns herzlichst bei Wolfgang Mecklenburg, dass wir diesen großartigen und informativen Text seines Großvaters hier publizieren durften.

Für mehr informationen besuchen Sie folgende Seite:

http://www.stargardt.de/de/

Einen vollständigen Download "Vom Autographensammeln" finden Sie hier:

https://www.ilab.org/eng/glossary/dictionary/424-vom_autographensammeln_-_the_first_modern_handbook_on_autograph_collecting.html